Steuersubjekt
Entgeltliche Veräusserung als Ausgangslage Die Steuerpflicht wird begründet durch die (entgeltliche) Veräusserung: eines Grundstücks eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechts zB Baurecht... weiterlesen
Entgeltliche Veräusserung als Ausgangslage Die Steuerpflicht wird begründet durch die (entgeltliche) Veräusserung: eines Grundstücks eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechts zB Baurecht... weiterlesen
Einleitung Das „Steuerobjekt“ der Grundstückgewinnsteuer ist in den kantonalen Steuererlassen begrifflich nicht einheitlich und klar definiert. Grundsätzlich wird der Grundstückgewinnsteuer unterstellt: Jeder Gewinn aus der... weiterlesen
Für die Grundstückgewinne, welche der Sondersteuer unterliegen, bestehen zwei verschiedene Systeme: System der zeitlichen Bemessung und System der Bestimmung des Steuersatzes Einzelveranlagung des Grundstückgewinns als... weiterlesen
Der steuerbare Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Veräusserungserlös und Anlagekosten abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Abzüge (vgl. StHG 12 Abs. 1). Unter bestimmten Voraussetzungen... weiterlesen
Der Tarif der Sondersteuer auf Grundstückgewinnen hängt in der Mehrzahl der Kantone von zwei Faktoren ab: von der Höhe des Gewinns und von der Besitzesdauer.... weiterlesen
Einleitung zur Handänderungssteuer Die Handänderungssteuer gilt als eine Rechtsverkehrssteuer, deren Steuerobjekt der Übergang oder v.a. die Übertragung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken von einer Person... weiterlesen
Kantonale Steuergesetze Kantons- und Gemeinde-Erlasse... weiterlesen
Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Prinzip her klar. Zu Diskussionen geben oft Anlass: Steuermodelle (St. Galler System oder Zürcher System) gemischte Nutzung (Geschäft + Privat) Abschreibungen... weiterlesen
Checkliste „Unterschiedliche Systeme“ Checkliste „Latente Steuern, Kettengeschäfte etc.“... weiterlesen
Abgrenzung vs. Grundstückgewinnsteuer Die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer sind klar auseinander zu halten: Grundstückgewinnsteuer: Anknüpfung an der Veräusserung eines Grundstücks Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer ist nicht... weiterlesen
Die Handänderungssteuer wird zusätzlich zu den Grundbuchgebühren erhoben, welche den Grundsätzen des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips unterstellt sind. Im Einzelnen kennen die Kantone folgende Bestimmungen zur... weiterlesen
Einleitung zur Liegenschaftensteuer Die Liegenschaftssteuer zeichnet sich durch folgende Elemente aus: Erhebung Die Liegenschaftensteuer wird neben der Vermögens- und Kapitalsteuer, die bereits den Grundbesitz erfassen,... weiterlesen
Handänderungssteuer Handänderungssteuer = Rechtsverkehrssteuer», bei welcher i.d.R. als. Bemessungsgrundlage der Kaufpreis, der amtliche Wert oder der Verkehrswert des Grundstückes bildet Begriff Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuer Grundstückgewinnsteuer = ... weiterlesen
Sicherung eines minimalen Steueraufkommens aus dem Grundeigentum zG v.a. der Gemeinden, welches nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abhängig ist... weiterlesen
In den Steuergesetzen bezeichnen die kantonalen und / oder kommunalen Gesetzgeber den Liegenschaftensteuer-Gegenstand als «Grundstücke». Die Begriffsumschreibung ist nur in wenigen Steuergesetzen anzutreffen. Deshalb ist... weiterlesen
Grundeigentümer... weiterlesen
Grundeigentümer und Nutzniesser.... weiterlesen
Girsberger Daniel (Hrsg.) Internationales Privatrecht Besonderer Teil 1. Auflage Basel 2016 702 Seiten Helbing Lichtenhahn Verlag CHF 148.00 ISBN 978-3-7190-4090-1 Buchart Buch (gebunden) Studienliteratur Inhalt... weiterlesen
Weitere Entschädigung nebst der zugesprochenen Entschädigung Sachverhalt Der Beschwerdeführer A. war mit der Baudirektion des Kantons Zürich und daher mit dem Staat Zürich (Beschwerdegegner) im... weiterlesen
SchKG 84 und SchKG 88; ATSG 56 Das Betreibungsamt prüft einzig, ob und wann die Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet und beendet worden ist. Gemäss SchKG... weiterlesen