Funktion
Der Gläubigerausschuss dient der Interessewahrung der Gläubigergesamtheit. Der Gläubigerausschuss ist jedoch in der Praxis eine zwiespältige Vertretung aller Gläubiger, verfolgen doch die Gläubigerausschussmitglieder bei einzelnen Traktanden nicht die... weiterlesen