Grenzbereiche von Fahrnispfandrecht und Grundpfandrecht
Abgrenzungsfragen ergeben sich: Zugehör = zu Grundstücken gehörende Mobilien, die als Objekte von Grundpfandrechten fungieren können Grundpfandtitel als Objekt des Fahrnispfandrechts (Faustpfandrecht) ins Grundbuch aufgenommenes... weiterlesen