Voraussetzungen
Der Konkurswiderruf ist an drei Widerrufsvoraussetzungen gebunden: Tilgung sämtlicher Forderungen durch den Schuldner (SchKG 195 Abs. 1 Ziff. 1) Rückzug der Forderungseingaben durch alle Gläubiger (SchKG 195... weiterlesen
Der Konkurswiderruf ist an drei Widerrufsvoraussetzungen gebunden: Tilgung sämtlicher Forderungen durch den Schuldner (SchKG 195 Abs. 1 Ziff. 1) Rückzug der Forderungseingaben durch alle Gläubiger (SchKG 195... weiterlesen
Gesetzestexte Art. 195 SchKG A. Im allgemeinen I. Erfordernisse 1 Das Konkursgericht widerruft den Konkurs und gibt dem Schuldner das Verfügungsrecht über sein Vermögen zurück, wenn:... weiterlesen
Konkurseinstellung mangels Aktiven Die Einstellung eines formell eröffneten Konkurses mangels Aktiven erfolgt, weil die liquiden Aktiven die mutmasslichen Konkurskosten nicht zu decken vermögen Nachkonkurs Ein formell abgeschlossener Konkurs zeitigt insofern Nachwirkungen... weiterlesen
Feststellung der Masse... weiterlesen
Die Inventarisierung ist eine reine Verwaltungshandlung, ohne Drittwirkung(vgl. BGE 114 III 22). Die Beschlagsrechte treten nicht mit der Inventaraufnahme, sondern zuvor unmittelbar mit der Konkurseröffnung ein.... weiterlesen
Gesetzestext Art. 230 I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven / 1. Im allgemeinen I. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven 1. Im allgemeinen 1 Reicht die... weiterlesen
Konkurrenzierungsverbot aus Treuepflicht = Arbeitnehmer darf während der Dauer des Arbeitsverhältnisses auch ohne besondere Abrede seinen Arbeitgeber nicht konkurrenzieren Konkurrenzverbot = Abrede zwischen Arbeitgeber und... weiterlesen
Streitbeilegung Handling von Mitarbeiter-Hierarchiekämpfen zur Nutzung von Konflikten für Unternehmenskultur, Innovation und Kreativität (Kontrapunkte : Harmonie und Lethargie)... weiterlesen
Sachverhalt Eine Italienerin mit Wohnsitz in ihrem Heimatland war bei einem Tessiner Gastgewerbebetrieb arbeitstätig. Sie schloss mit ihrem Arbeitgeber im Tessin jeweils befristete Arbeitsverträge für... weiterlesen
In einer Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien (DLT) verabschiedet. Im Bericht wird... weiterlesen
Die Einschreibung von Anmerkungen und Vormerkungen im Grundbuchblatt des „selbständigen und dauernden Baurechts“ wie bei einer physischen Liegenschaft lassen sich wie folgt beschreiben: Definition Anmerkung... weiterlesen
Vormerkungen im Grundbuchblatt zugunsten des „selbständigen und dauernden Baurechts“ wie bei einer physischen Liegenschaft umschreiben sich wie folgt: Definition Vormerkung zG des Baurechts = Einschreibung... weiterlesen
Slush Academy Einleitung Die Start up-Messe „Slush“ gilt als die grösste und kreativste ihrer Art. 20‘000 Teilnehmer pilgern jedes Jahr anfangs Dezember ins dunkle und... weiterlesen
Die Verselbständigung des selbständigen + dauernden Baurechts als Grundstück lässt es zu, dass „Baurechte“ mit Dienstbarkeiten und Grundlasten belastet werden können: Definition Dienstbarkeit = dingliches... weiterlesen
Gelegentlich realisiert der Baurechtsberichtigte seine Baute auf fremdem Grund ganz oder teilweise nicht selber. – Will er die Baurechtsberechtigung nicht selber baulich nutzen, kann die... weiterlesen
Die Belastung des „Baurechts“ mit Grundpfandrechten ist für die Finanzierung der Bauten-Erstellung in vielen unabdingbar. Die Refinanzierung von Bauten im Baurechtsverhältnis bringt folgendes mit sich:... weiterlesen
Das „Baurecht“ kann auch berechtigtes Grundstück, zum Beispiel einer Grunddienstbarkeit, sein. Als solche Grunddienstbarkeiten sind denkbar: Aussichtsservitut Bauverbot Baubeschränkung Näherbaurecht Grenzbaurecht Leitungsrecht Durchleitungsrecht Wegrecht Weitere... weiterlesen
In dem vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall hatte der Kläger entdeckt, dass die Rechtsanwältin der Gegenpartei in der Anwaltskanzlei des Bruders des prozessleitenden Richters angestellt... weiterlesen
Die Grundbuchanmeldung für die Aufnahme des selbständigen und dauernden Baurechts charakterisiert sich wie folgt: Grundlagen Aufnahme als Grundstück im Hauptbuch ZGB 655 Abs. 2 Ziffer... weiterlesen
Die Grundbuchanmeldungen (Dienstbarkeitseintragung + Eröffnung eines eigenen Hauptbuchblatts) sind die Verfügungsgeschäfte, die den Vollzug des vorauslaufenden Verpflichtungsgeschäfts (Baurechtsvertrag) bewirken sollen. Weiterführende Informationen Grundsätzliches Verpflichtungsgeschäft /... weiterlesen