Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Baurecht / Baurechte
Baurecht / Baurechte

Parteien

Grundsatz Folgende Personen sind Parteien jeden Baurechtsvertrags: Baurechtsgeber Eigentümer des baurechtsbelasteten Grundstücks Baurechtsnehmer Begünstigter der Baurechtsdienstbarkeit bzw. Eigentümer des als Grundstück ins Grundbuch aufgenommenen Baurechts... weiterlesen

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Baurecht / Baurechte
Baurecht / Baurechte

Nebenvereinbarungen

Der Baurechtsvertrag kann Nebenabreden enthalten: Regelung von Kosten bzw. Lastenverteilung zB Beteiligung an den Erschliessungsabgaben https://law.ch/lawinfo/bauland/bauland-voraussetzungen/rechtsgenuegende-erschliessung/exkurs-erschliessungsfinanzierung zB Meteorwassergebühren https://law.ch/lawinfo/bauland/baureife/entsorgungsanschluesse zB Beteiligung am Wegunterhalt https://law.ch/lawinfo/dienstbarkeit/unterhaltspflicht Bauversicherung... weiterlesen

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Kollektivgesellschaft
Kollektivgesellschaft

Abgrenzungen

Kollektivgesellschaft =   personenbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die Gesellschafter subsidiär persönlich haften. Einfache Gesellschaft =   personenbezogene Gesamthandschaft, insbesondere... weiterlesen

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Kaufvertrag
Kaufvertrag

Motive

Die Motivation, die hinter jedem Kaufvertrag steckt, ist der Umsatz von Gütern... weiterlesen

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Kaufvertrag
Kaufvertrag

Funktion

Mit dem Kaufvertrag wird die Verpflichtung zur Übereignung des Kaufgegenstandes geschaffen Literatur Giger Hans, BSK OR-I, 5. Aufl., Basel 2011, N 1 ff. zu Art.... weiterlesen

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Joint Venture / Gemeinschaf...
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

Rechtsnatur

Ein Joint Venture kann als Innominatkontrakt bezeichnet werden, da Joint Ventures nicht gesetzlich geregelt sind und auch keine Gesellschaftsform darstellen.... weiterlesen

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Joint Venture / Gemeinschaf...
Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

Abgrenzungen

Neugründung =   2 Gesellschafter gründen für eine gemeinsame, bestimmte Zweckverfolgung wie F&E, Produktion und Vertrieb. » Informationen zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) » Informationen zur Gründung einer... weiterlesen

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Internationales Vertragsrecht
Internationales Vertragsrecht

Motive

Das zentrale Motiv, welches als Motor des Vereinheitlichungsprozesses genannt werden kann, ist der Wunsch nach Rechtssicherheit. Die Wirtschaftsakteure sollen ihre Rechte und Pflichten kennen sowie die Folgen... weiterlesen

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Grenzüberschreitendes Insol...
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

Motive

Partizipation ausländischer Gläubiger in Gegenrechtsstaaten am Überschuss des Liquidationserlöses nach Befriedigung der pfandgesicherten und privilegierten schweizerischen Gläubiger... weiterlesen

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Indirekte Teilliquidation
Indirekte Teilliquidation

Begriff

Die „indirekte Teilliquidation“ ist das „Instrument“ der Steuerbehörden für eine Umqualifizierung von privaten, steuerfreien Kapitalgewinnen aus Aktienverkäufen in steuerbaren Vermögensertrag. Stichwort: „Ersatz-Dividende“.... weiterlesen

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Immobilienpaket
Immobilienpaket

Abgrenzung

Einzelobjekte Es geht um eine einzelne Liegenschaft, die als Bestandesobjekt dauernd im Vermögen des Grundeigentümers verbleibt oder möglicherweise auch zur Veräusserung ansteht. Immobilienpaket 2 oder... weiterlesen

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Immobiliennachfolge
Immobiliennachfolge

Motive

Einflussnahme auf die Verteilung des „Familienvermögens“ mit den Motiven: Eigene Interessen: Beschwernis von Liegenschaftenbetrieb und Unterhalt Dezentrale Lage / fehlende Rollstuhlgängigkeit bzw. zu viele Geschosse... weiterlesen

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Immobiliennachfolge
Immobiliennachfolge

Abgrenzungen

Immobilienkauf =   entgeltlicher Erwerb einer Immobilie Schenkung einer Immobilie =   unentgeltliche Übertragung einer Immobilie (ohne Gegenleistung des Erwerbers und ohne Anrechnungspflicht bei seiner allf. Erbenstellung)... weiterlesen

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Immobilienerwerb durch Ausl...
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Begriff

Es besteht eine v.a. personelle Beschränkung des Immobilienerwerbs  Offizielles Bundesgesetz-Kürzel BewG  Landläufige Gesetzesbezeichnung „Lex Friedrich“ oder „Lex F.“  Landläufige Bezeichnung der früheren befristeten Regelungen Lex... weiterlesen

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Hinterlegung
Hinterlegung

Motive

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit motivieren den Hinterleger folgende Überlegungen, seine Sache(n) einem Dritten zur Aufbewahrung zu übergeben: Keine eigene Aufbewahrungsmöglichkeit Eignung des Dritten zur Aufbewahrung o.ä.... weiterlesen