Klausel zur einseitigen AGB-Änderung
Grundsätzlich entspricht die Anpassung von (Dauerschuld-)Verträgen an nachträglich veränderte Verhältnisse des modernen Geschäftsverkehrs einem ausgewiesenen und grundsätzlich legitimen Bedürfnis. Begriff Klauseln zur einseitigen AGB-Änderung = ... weiterlesen