Baurecht / Baurechte

Internationales Privatrecht (IPR)

Zum international-rechtlichen Charakter der Thematik gilt es folgendes zu bemerken: baurechtsbelastetes Grundstück Grundstückbelegenheit Dieser Content bezieht auf in der Schweiz belegene Grundstücke, die mit einem... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Verpflichtungsgeschäft

Der Baurechtsvertrag hat die Funktion des Rechtsgrundausweises für die Eintragung des Baurechtes als Personaldienstbarkeit und als selbständiges Grundstück je im Grundbuch. Weitere Detailinformationen können Sie... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Rechtsnatur des Baurechtsvertrags

Vertragseinordnung Der Baurechtsvertrag kann keinem gesetzlichen Vertragstypen zugeordnet werden. Obwohl der Baurechtsvertrag in ZGB 779a Abs. 1 genannt ist, wird er dadurch nicht zu einem... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Ziel

Mit dem Baurechtsvertrag werden für eine im Voraus bestimmte Dauer die Besitzes- und Nutzungsverhältnisse aufgeteilt, in: Land und Baute. Der Baurechtsgeber (Landeigentümer) räumt dem Baurechtsnehmer... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Inhalt

Einleitung Basics Als Dauerschuldverhältnis von grosser wirtschaftlicher Tragweite für alle Beteiligten hat der daher formgebundene (vgl. Form) Baurechtsvertrag viele Anforderungen zu erfüllen: Redaktionsprinzipien Klarheit Übersichtliche... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Hauptvereinbarungen

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit (massgebend sind immer die individuell konkreten Verhältnisse bzw. Bedürfnisse der Vertragsparteien) enthält ein Baurechtsvertrag in etwa folgende Vertragselemente: Absolut... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Bestimmungen mit obligatorischer Wirkung

Abreden im Baurechtsvertrag, die nicht direkt den Inhalt der Dienstbarkeit betreffen und / oder denen keine realobligatorische Wirkung beigemessen werden kann, haben rein obligatorischen Charakter:... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Form

Der Dienstbarkeitsvertrag zur Begründung eines selbständigen + dauernden Baurechts wie auch zur Begründung eines Baurecht jeder (Dienstbarkeits-)Art bedarf der öffentlichen Beurkundung: Formzwang Grundsatz Baurechtsverträge sind... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Ergänzung / Änderung Baurechtsvertrag

Grundsatz Auch die Ergänzung oder Änderung von Baurechtsverträgen bedarf i.d.R. der öffentlichen Beurkundung. Jedenfalls unterliegen folgende Änderungen dem Formzwang: Vereinbarungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht Entschädigung... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Baurechtsvertrag

Einleitung Der Baurechtsvertrag charakterisiert sich durch folgende, zu erläuternde Punkte: Parteien Grundeigentümer / Baurechtsbelasteter Bauberechtigter Verpflichtungsgeschäft Rechtsnatur des Baurechtsvertrags Ziel Inhalt Hauptvereinbarungen Nebenvereinbarungen Bestimmungen mit... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Parteien

Grundsatz Folgende Personen sind Parteien jeden Baurechtsvertrags: Baurechtsgeber Eigentümer des baurechtsbelasteten Grundstücks Baurechtsnehmer Begünstigter der Baurechtsdienstbarkeit bzw. Eigentümer des als Grundstück ins Grundbuch aufgenommenen Baurechts... weiterlesen

Baurecht / Baurechte

Nebenvereinbarungen

Der Baurechtsvertrag kann Nebenabreden enthalten: Regelung von Kosten bzw. Lastenverteilung zB Beteiligung an den Erschliessungsabgaben https://law.ch/lawinfo/bauland/bauland-voraussetzungen/rechtsgenuegende-erschliessung/exkurs-erschliessungsfinanzierung zB Meteorwassergebühren https://law.ch/lawinfo/bauland/baureife/entsorgungsanschluesse zB Beteiligung am Wegunterhalt https://law.ch/lawinfo/dienstbarkeit/unterhaltspflicht Bauversicherung... weiterlesen

Kollektivgesellschaft

Abgrenzungen

Kollektivgesellschaft =   personenbezogener Rechtsträger mit beschränkt eigener Rechtspersönlichkeit (Prozess-, Betreibungs- und Konkursfähigkeit), bei dem die Gesellschafter subsidiär persönlich haften. Einfache Gesellschaft =   personenbezogene Gesamthandschaft, insbesondere... weiterlesen

Kaufvertrag

Motive

Die Motivation, die hinter jedem Kaufvertrag steckt, ist der Umsatz von Gütern... weiterlesen

Kaufvertrag

Funktion

Mit dem Kaufvertrag wird die Verpflichtung zur Übereignung des Kaufgegenstandes geschaffen Literatur Giger Hans, BSK OR-I, 5. Aufl., Basel 2011, N 1 ff. zu Art.... weiterlesen

Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

Rechtsnatur

Ein Joint Venture kann als Innominatkontrakt bezeichnet werden, da Joint Ventures nicht gesetzlich geregelt sind und auch keine Gesellschaftsform darstellen.... weiterlesen

Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen

Abgrenzungen

Neugründung =   2 Gesellschafter gründen für eine gemeinsame, bestimmte Zweckverfolgung wie F&E, Produktion und Vertrieb. » Informationen zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) » Informationen zur Gründung einer... weiterlesen