Urheberrechtsübergang bei Tod
Erbfolge Das Urheberrecht ist – bei natürlichen Personen – vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1): Gesetzliche Erbfolge (Intestaterbfolge) Der Urheberrechtsträger trifft keine Verfügungen von Todes... weiterlesen
Erbfolge Das Urheberrecht ist – bei natürlichen Personen – vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1): Gesetzliche Erbfolge (Intestaterbfolge) Der Urheberrechtsträger trifft keine Verfügungen von Todes... weiterlesen
Zur Lizenzierbarkeit noch nicht bekannter Nutzungsarten ist folgendes festzuhalten: Umstrittene Frage Die Mitabtretung der Befugnisse hinsichtlich noch nicht bekannter Nutzungsarten ist mangels gesetzlicher Grundlage umstritten... weiterlesen
Meier Valentina Schiedsklauseln in Statuten schweizerischer Aktiengesellschaften Zürich 2017 429 Seiten Dike Verlag AG, Zürich CHF 88.00 Erhältlich in: Schulthess Buchshop Buchart Fachinformation der Schweizer... weiterlesen
ZPO 243 Abs. 2 lit. c Für die vorliegende Auseinandersetzung stellte sich die Frage, ob eine echte oder unechte Option zur Fortsetzung des Mietverhältnisses vorliege.... weiterlesen
Statt einer Wiederholung wird bezüglich der Elemente des Lizenzvertrages, Pflichten Lizenzgeber und Pflichten Lizenznehmer verwiesen auf: Inhalt des Lizenzvertrages Kernpunkte eines Lizenzvertrags des Rechtsinhabers zur... weiterlesen
Der Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber (Rechtsinhaber) und Lizenznehmer enthält folgende Elemente: Hauptleistungspflicht Rechteüberlassung durch den Lizenzgeber Überlassung der Rechte durch Abtretung an den Lizenznehmer, sondern durch Einräumung eines... weiterlesen
Der Lizenzvertrag ist in verschiedenen Erscheinungsformen und Ausprägungen anzutreffen: Einfache Lizenz Definition Einfache Lizenz = Benutzungsrecht, welches der Lizenznehmer mit anderen Lizenznehmern teilen muss Gegenstand... weiterlesen
Ohne die vom Urheberrechtsgesetz (URG) nicht geregelte Lizenzierung von Urheberrechten würden viele Urheberrechte gar nicht genutzt und wirtschaftlich umgesetzt. Der Hauptgrund liegt aber auch darin,... weiterlesen
Es kann sich mithin handeln um entweder einen zusammengesetzten Vertrag (Vertrag aus mehreren Bestandteilen gesetzlicher Verträge) oder um einen sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).... weiterlesen
Das Lizenzverhältnis ist abzugrenzen gegenüber: Urheberrechtsübertragung Urheberrechtsübertragung Kriterien pro Urheberrechtsübertragung Wechsel in der Rechtsinhaberschaft Verpflichtung des Rechtsinhabers, das Recht auf den Erwerber zu übertragen, was... weiterlesen
Zum Urheberrechtsvertrag besteht keine gesetzliche Grundlage. Siehe daher: Urheberlizenz-Rechtsnatur Literatur STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 3 a.A.... weiterlesen
Der Urheberlizenzvertrag ist meist ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Urheber als Lizenzgeber und einem Dritten als Lizenznehmer, beinhaltend als Hauptleistungspflicht die Rechteüberlassung zur wirtschaftlichen Nutzung durch... weiterlesen
Einleitung Der Urheber kann das Urheberrecht als Ganzes oder als Teilrecht zur Nutzung übertragen: Definition Grundlage Abgrenzung Rechtsnatur Verbreitung Lizenzvertrags-Arten Lizenzvertrags-Elemente Lizenzvertrag Lizenz für noch... weiterlesen
Grundsätzlich können Urheberrechte an Werken schon vor ihrer Schaffung übertragen werden. In diesem Sinne können künftige Werke Gegenstand urheberrechtlicher Vereinbarungen bilden: Herstellungspflicht Pflicht zur Herstellung... weiterlesen
Das schweizerische Urheberrecht kennt den sog. Gutglaubensschutz nicht. Daraus lässt sich folgendes schliessen: Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er innehat Kein Schutz des gutgläubigen... weiterlesen
Grundsätzliches Eine Uebertragung des Rechts schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein am Beispiel des Senderechts erlaubt nur die unveränderte... weiterlesen
Der Urheberrechtsvertrag kann folgende Übertragungsgegenstände beinhalten: Rechtsarten Vermögensrechte = zulässig und Regelfall Urheberpersönlichkeitsrechte = Regelfall Unübertragbarkeit Ausnahme Übertragbarkeit – gemäss neuerer Lehre – ausnahmsweise Einzelne... weiterlesen
Kausalität Nach der überwiegenden Meinung in der Lehre gilt die Übertragung von Urheberrechten als kausal, mit der Folge : Unterscheidung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bei der... weiterlesen
Beim Urheberrechtsvertrag ist für die Rechtsnatur zu unterscheiden nach: Gegenstand Rechtsübertragender Urheberrechtsvertrag (Urheberrechtsverkauf) Obligatorische Rechte einräumender Vertrag (Lizenzvertrag) Ausgestaltung Austauschverhältnis Dauerschuldverhältnis Weiterführende Informationen Zwangsvollstreckung... weiterlesen
Die Uebertragung des Urheberrechts ist nicht an eine Form gebunden. Tipp Für eine Urheberrechtsübertragung wird die „Schriftformabrede als Gültigkeitsvoraussetzung“ empfohlen; bei dieser Formulierung bedürfen dann... weiterlesen