Spehl Stephan J.: Partner werden in der Anwaltskanzlei
Spehl Stephan J. Partner werden in der Anwaltskanzlei 2. Auflage Basel 2016 357 Seiten C.H.Beck . Helbing Lichtenhahn . LexisNexis SA CHF 39.00 Erhältlich in:... weiterlesen
Spehl Stephan J. Partner werden in der Anwaltskanzlei 2. Auflage Basel 2016 357 Seiten C.H.Beck . Helbing Lichtenhahn . LexisNexis SA CHF 39.00 Erhältlich in:... weiterlesen
SchKG 79 ff. + SchKG 140 sowie ZPO 198 lit. e + ZPO 316 Abs. 2 Der Betreibungsschuldner muss die Forderung und das Pfandrecht am... weiterlesen
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten ((RiskG), SR 935.91) vom 17.12.2010 regelt aufgrund negativer Vorkommnisse bestimmte Segmente der Risikosportarten. Nebst der Anordnung... weiterlesen
Der Gesetzgeber unterwirft das Einbringen von Gegenständen ins Beherbergungslokal einer verschärften Haftung des Gastwirts, auf die an dieser Stelle näher einzugehen ist: Begriff Gastwirtehaftung = ... weiterlesen
(Personenschadenhaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr) Die Haftung der Eisenbahn im internationalen Verkehr ist folgenden Kautelen unterworfen: Grundlagen Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) Allgemeine... weiterlesen
(Personenschadenhaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) Die Haftung für Personenschäden ist nach Transportmittel und Streckeneinsatz zu differenzieren: Allgemeines Haftung im Strassenverkehr (SVG) Haftung nach... weiterlesen
ZPO 261 ff. – Vorsorgliche Massnahme Im Falle eines formell korrekten Abrufs einer Bankgarantie muss für die Aussprechung eines Zahlungsverbots ein auch für die Bank... weiterlesen
(Verspätungshaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr) Die Gepäckverspätung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr ist wie folgt geregelt: Grundlagen Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) Allgemeine Beförderungsbedingungen für... weiterlesen
(Gepäckhaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) Die Haftung für Gepäckschäden unterscheidet sich nach der Gepäckart: Handgepäck Definition Handgepäck = leicht tragbare Gegenstände, welche der... weiterlesen
(Verspätungshaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr) Die Verspätungshaftung im grenzüberschreitenden Bahnverkehr folgt den nachgenannten „Gesetzmässigkeiten“: Grundlagen Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV) Allgemeine Beförderungsbedingungen für... weiterlesen
(Verspätungshaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) Allgemeines Das Personalbeförderungsgesetz (PBG) enthält eine Haftung bei Verspätungen. Der unverschuldeter Weise verspätet Reisende kann vom Transportunternehmer verlangen:... weiterlesen
Viele in- und ausländische Veranstalter bieten Kreuzfahrten auf dem Meer (auf der hohen See) an. Die Kreuzfahrten beinhalten die mehrtägige Beförderung des Schiffgasts, Unterkunft, Verpflegung,... weiterlesen
Die Erläuterung der „Inland-Schiffgastrechte“ werden massgeblich durch das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) bestimmt, und zwar vereinfacht durch die Verweisung auf das Eisenbahngesetz (EBG): Für... weiterlesen
Schweiz Inländische Beförderung zu Wasser auf Binnen- und Grenzseen sowie Flüssen Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG; SR 747.201) Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR... weiterlesen
Einleitung Eine Auslegeordnung der Schiffgastrechte beschlägt die Themen: Grundlagen Haftung national Haftung auf See Literatur WIEDE ANDREAS, Reiserecht – Schweizer Handbuch zu den Verträgen über... weiterlesen
Nebst der vertraglichen Haftung gemäss Personenbeförderungsgesetz (PBG 42 ff. / 9. Abschnitt) regelt das Gesetz in PBG 51 die ausservertragliche Haftung, wie folgt: Ausservertragliche Haftung... weiterlesen
Einleitung Die Personenschadenhaftung orientiert sich am Verkehrsträger und an der Reisestrecke: National (Personenschadenhaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) International (Personenschadenhaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr)... weiterlesen
Einleitung Die Gepäckhaftung orientiert sich am Verkehrsträger und an der Reisestrecke: National (Gepäckhaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) International (Gepäckhaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr)... weiterlesen
Einleitung Die Verspätungshaftung orientiert sich am Verkehrsträger und an der Reisestrecke: National (Verspätungshaftung der konzessionierten Transportunternehmen in der Schweiz) International (Verspätungshaftung im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr)... weiterlesen
Soweit das Personentransportrecht Vertragsfreiheiten zulässt, regeln die Transportunternehmen ihre Rechtsbeziehung mit den Reisenden auf folgender Basis: Transportvertrag (Beförderungsvertrag) Allgemeine Transportbedingungen (AGB) Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Pauschalreisegesetz... weiterlesen