Berechtigter
- Recht, zu wohnen
- Szenario Vorbehaltsnutzung
- Weitere Ziele
Belasteter
- Gegenleistungszweck
- Meistbegünstigung
- Versorgungszweck
- Sicherstellung der Wohngelegenheit der betreffenden Person, als ureigenstes Bedürfnis, welches der belastete Grundeigentümer aus welchen Zielen und Motiven vermitteln will (überlebender Ehepartner, Erwerber in der Immobilienrechtsnachfolge (Vorbehaltsnutzung), Erbteilung, wenn der oder die Wohnberechtigte nur ein (nicht weitervererbbares) Nutzungsrecht erhalten usw.)
- Alternativen
Literatur
- BAUMANN MAX, Zürcher Kommentar, Vorbemerkungen vor Art. 745 – Art. 778 ZGB, N 70 und N 3