Diskretion / Geheimhaltung
Grundsatz Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. ZGB 413) Ausnahme Entgegenstehende überwiegende Interessen Des Betroffenen Dritter Der Öffentlichkeit Notwendigkeit zwecks Gewährleistung der gehörigen Auftragserfüllung Dauer Fortgeltung über... weiterlesen