Grundlagen prozessualer Konsumentenschutz
ZPO 32 ZPO 35 Abs. 1 lit. a + Abs. 2 Gesetzestexte Art. 32 ZPO Konsumentenvertrag 1 Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig: für Klagen der... weiterlesen
ZPO 32 ZPO 35 Abs. 1 lit. a + Abs. 2 Gesetzestexte Art. 32 ZPO Konsumentenvertrag 1 Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist zuständig: für Klagen der... weiterlesen
Konsumentenstreitigkeit = Der prozessuale Konsumentenschutz dient der Austarierung von Ungleichgewichtslagen den Konsumenten zur Verfügung gestelltes Instrumentarium für Zugang zum Recht (access to justice) und zur... weiterlesen
Einleitung Das beste Konsumentenschutzrecht nutzt ohne Normen für dessen Durchsetzung nichts. Deshalb ist der Zugang zum Recht (auch: access to justice besonders wichtig: Definition Konsumentenstreitigkeit... weiterlesen
Anstatt einer weiteren Content-Wiederholung wird verwiesen auf: Produktehaftung | produkte-haftung.ch Weiterführende Informationen Produktsicherheit und Produktehaftung... weiterlesen
Die Ansprüche aus Produktehaftung verjähren bzw. verwirken wie folgt: Verjährung Relative Verjährungsfrist Grundlage PrHG 9 3 Jahre Beginn des Fristenlaufs Tag, an dem der Geschädigte... weiterlesen
Eine Solidarhaftung setzt zwei oder mehr Schadenersatzpflichtige voraus, die gleichzeitig ein fehlerhaftes Teil- oder End-Produkt hergestellt haben (vgl. PrHG 2 und 7), einschliesslich Quasihersteller des... weiterlesen
Vereinbarungen, welche die Produktehaftpflicht gegenüber dem Geschädigten beschränken oder wegbedingen, sind nichtig (vgl. PrHG 8): Nichtigkeit Grundsatz Alle Vereinbarungen, die – im Voraus – die... weiterlesen
Der Geschädigte hat seinen Sachschaden bis zu einer Höhe von CHF 900 selber zu tragen (vgl. PrHG 6; = Selbstbehalt). Die mehrdeutige Norm von PrHG... weiterlesen
Ein Haftungsausschluss bzw. Haftungsreduktion bei Selbstverschulden des Geschädigten bietet dem Hersteller ebenso eine Abwehrmöglichkeit. Dem Hersteller stehen für einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsreduktion im Falle... weiterlesen
Der Hersteller kann sich gestützt auf PrHG 5 durch Entlastungsgründe von der Produktehaftung exkulpieren: Definition Entlastungsgrund = Beweis, dass doch nicht alle Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind... weiterlesen
Einleitung Der Hersteller hat für die Abwehr der Produktehaftung folgende zwei Verteidigungsmittel: Entlastungsgründe des Herstellers Selbstverschulden des Geschädigten... weiterlesen
Die Fehlerbeurteilung hat immer von den Sicherheitserwartungen einer vernünftigen Person bzw. vom durchschnittlichen Konsumenten (und nicht vom tatsächlich Geschädigten) auszugehen (vgl. Einleitung vorne): Fabrikationsfehler-Beurteilung Feststellung... weiterlesen
Ein Instruktionsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Instruktionsfehler = Mangelhafte Information des Herstellers zum Produkt Grundlage PrHG 4 Abgrenzungen siehe Fehler Fokus Instruktionsfehler schlägt... weiterlesen
Ein Konstruktionsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Konstruktionsfehler = Produktefehler, der bei der Produkteplanung und Produkteentwicklung entstanden ist Grundlage PrHG 4 Abgrenzungen siehe Fehler... weiterlesen
Ein Fabrikationsfehler charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition Fabrikationsfehler = fertiges Produkt weicht vom geplanten Produkt ab Grundlage PrHG 4 Abgrenzungen siehe Fehler Fokus Resultat... weiterlesen
Einleitung Das PrHG beurteilt die Produktefehler aufgrund ihres schädigenden Ergebnisses. Entsprechend hat der Geschädigte weder den Ursprung, noch den Fehlertyp zu beweisen, sondern allein –... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Herstellers und eines Produkts – des Vorhandenseins eines Fehlers Das PrHG knüpft für die Haftung des Herstellers... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Herstellers und eines Fehler – des Vorhandenseins eines Produktes: Produktebegriff Bewegliche Sache Bewegliche Sachen gemäss ZGB 713... weiterlesen
Für die PrHG-Anwendung bedarf es – nebst eines Produktes und eines Fehlers – des Vorhandenseins eines Herstellers: Haftungsvoraussetzung in subjektiver Hinsicht Tatsächlicher Hersteller Definition Person,... weiterlesen
Einleitung Das PrHG verlangt zu seiner Anwendung kumulativ die Erfüllung folgender sog. „Spezifischen Voraussetzungen“: Hersteller Produkt Fehler... weiterlesen