Verwirkung
Nicht selten fällt im Zusammenhang mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche der Begriff „Verwirkung“. „Verwirkung“ ist nicht gleich „Verjährung“: Begriff Verwirkung = Anspruchsdahinfallen infolge Zeitablaufs... weiterlesen
Nicht selten fällt im Zusammenhang mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche der Begriff „Verwirkung“. „Verwirkung“ ist nicht gleich „Verjährung“: Begriff Verwirkung = Anspruchsdahinfallen infolge Zeitablaufs... weiterlesen
Ein Verrechnungsvorgang setzt eine sog. „Verrechnungslage“ voraus. Eine Verrechnung erfordert zwei Parteien, einige positive und negative Voraussetzungen und ein Erklärungsverhalten einer der beiden Parteien (Verrechnungserklärung... weiterlesen
Wenn die Eigenschaften des Gläubigers und des Schuldners in einer Person zusammentreffen, so gilt die Forderung als durch Vereinigung erloschen Begriff Vereinigung = Eigenschaften des... weiterlesen
Begriff Novation = Tilgung der alten Schuld durch Begründung einer neuen Grundlage OR 116 und 117 Voraussetzungen: Bestehende Forderung aus Vertrag oder ausservertraglicher Grundlage Neue... weiterlesen
Die Parteien können bestehende Forderungen durch Übereinkunft aufheben: Begriff Beendigungsübereinkunft = Aufhebung einer Forderung durch Übereinkunft der Parteien Grundlage OR 115 Voraussetzungen Für den Aufhebungsvertrag... weiterlesen
Der Schuldner erfüllt erst, wenn er die geschuldete Leistung korrekt erfüllt. Unter gewissen Umständen ist es zulässig, dass der Schuldner seine Leistungspflicht durch ein Erfüllungssurrogat... weiterlesen
Die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung ist der wichtigste Beendigungsgrund für eine Obligation: Begriff Erfüllung = Erbringung der geschuldeten Leistung Grundlage OR 68 -90 Zweck... weiterlesen
Vertragliche Beendigungsgründe Aufhebungs- und Änderungsfreiheit gestützt auf die Vertragsausautonomie Eingeschränkt durch zwingende Bestimmungen des Gesetzes Vgl. Beendigungsübereinkunft Vgl. Aufhebungs- und Änderungsfreiheit Gesetzliche Beendigungsgründe Vertragsgemässe Erfüllung... weiterlesen
Einleitung Können sich die Parteien vor Friedensrichter nicht einigen und hält die klagende Partei an ihrer Anspruchs-Geltendmachung fest, wird die sog. „Klagebewilligung“ zum Thema: Grundsatz... weiterlesen
Einleitung Jedes Schlichtungsverfahren hat zu einem Ende zu kommen und abgeschlossen zu werden. Nachfolgend sind einerseits die verschiedenen Abschlussvarianten darzulegen und andererseits auf die wichtigsten... weiterlesen
Es besteht der Grundsatz des flexiblen Verfahrensabschlusses. Die Gesamtdauer des Schlichtungsverfahrens ist auf eine Zeitdauer von längstens 12 Monate begrenzt (vgl. ZPO 203 Abs. 4)... weiterlesen
Bleibt der Kläger der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt fern, gilt das Schlichtungsgesuch als zurückgezogen und das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 1 ZPO). Bleibt... weiterlesen
Die Ausführungen der Parteien gelten als vertraulich und können grundsätzlich später im Erkenntnisverfahren nicht verwendet werden (Art. 205 ZPO). Dies ermöglicht den Parteien, die Streitsache... weiterlesen
Die Parteien müssen grundsätzlich persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen. Sie können sich durch einen Rechtsbeistand begleiten lassen. Ein persönliches Erscheinen ist dennoch erforderlich. Nicht persönlich erscheinen... weiterlesen
Im Schlichtungsverfahren sind die Beweismittel beschränkt (ZPO 203 Abs. 2): Urkunden Augenschein Weitere Beweismittel werden nur abgenommen, wenn dadurch das Verfahren nicht wesentlich verzögert wird.... weiterlesen
Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist mündlich. Die Schlichtungsbehörde lädt nach Erhalt des Schlichtungsbegehrens die Parteien zur mündlichen Schlichtungsverhandlung vor (Art. 203 ZPO). Die Verhandlung... weiterlesen
Grundsatz: persönliche Teilnahme Die Parteien müssen persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen (vgl. ZPO 204 Abs. 1). Die Begleitung durch einen Rechtsbeistand oder eine Vertrauensperson ist zulässig... weiterlesen
Die Schlichtungsbehörde hat der Gegenpartei das Schlichtungsgesuch unverzüglich zuzustellen und gleichzeitig die Parteien zur Vermittlung vorzuladen (vgl. ZPO 202 Abs. 3). Die Vorladung hat folgende... weiterlesen
Form Das Schlichtungsgesuch kann in folgenden Formen anhängig gemacht werden: schriftlich mit Unterschrift elektronisch mündlich (Vorsprache bei der Schlichtungsbehörde und Mitteilung zu Handen des Protokolls)... weiterlesen
Mit Einreichung des Schlichtungsgesuches bei der Schlichtungsbehörde wird die Klage rechtshängig (Art. 62 ZPO). Die Rechtshängigkeit hat folgende Wirkungen: Fixierungswirkung: Das im Zeitpunkt der Klageeinleitung... weiterlesen