Rechtsschutzgrundsätze
Für Baubewilligungsstreitigkeiten gelten folgende Rechtsschutzprinzipien: Anwendung von EMRK 6 Ziffer 1 Anspruch eines jeden, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innert angemessener Frist... weiterlesen
Für Baubewilligungsstreitigkeiten gelten folgende Rechtsschutzprinzipien: Anwendung von EMRK 6 Ziffer 1 Anspruch eines jeden, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innert angemessener Frist... weiterlesen
Einleitung Ist eine Raumplanungsänderung pendent oder auf ein konkreten Bauprojekt hin ein Bauentscheid gefällt, stellen sich je nach dessen Ausgang für den Bauherrn, für Nachbarn... weiterlesen
Ziel jedes Baulandeigentümer bzw. Baulanderwerbers ist es, für sein Bauvorhaben einen (positiven) baurechtlichen Entscheid zu erwirken. Der baurechtliche Entscheid charakterisiert sich durch folgende Elemente: Definition... weiterlesen
Das Baubewilligungsverfahren enthält in der Regel folgende Elemente: Verfahrensbeteiligte Gesuchsteller = Bauherr Grundeigentümer Im Grundbuch als Eigentümer eingetragene Person(en) Erwerbspersonen-Entscheid Baubehörde Behörde, die das Baugesuch... weiterlesen
Bauten und Anlagen dürfen grundsätzlich nur mit Bewilligung errichtet oder geändert werden (Baubewilligungspflicht). Im Baubewilligungsverfahren prüfen die zuständigen Behörden das Bauprojekt auf seine öffentlich-rechtliche Zulässigkeit... weiterlesen
Das Baubewilligungsverfahren ist durch gegenläufige Interessen folgender Beteiligter geprägt: Bauherr Nachbarn Öffentlichkeit... weiterlesen
Die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens hängt davon ab, ob das Bauprojekt zonenkonform ist.... weiterlesen
Einleitung Das Baubewilligungsverfahren ist zur Sicherstellung einer zonen- und gesetzmässigen Überbauung erforderlich: Zonenkonformität als Ausgangspunkt Gegenläufige Interessen Baubewilligungspflicht Verfahren Baurechtlicher Entscheid... weiterlesen
Der Baulandeigentümer (wie auch der Baulanderwerber), der später auf seinem Grundstück bauen oder des Nachbarn Bauvorhaben verhindern will, hat sich möglichst früh im Planungsverfahren einzuschalten:... weiterlesen
Einleitung Im Zusammenhang mit zu überbauenden Baulandgrundstück sind die Bauprojekt-Voraussetzungen kurz zu beleuchten: Einflussnahme auf Raum- und Nutzungsplanung Baubewilligungsverfahren Rechtsmittel Exkurs: Architektur- und Bauingenieurverträge Weiterführende... weiterlesen
Bei der Baufinanzierung sind verschiedene Kreditierungs-Parameter zu beachten, wobei natürlich entscheidend ist, ob der Baulanderwerber das Bauland früher auf Kredit kaufte und zwischenfinanzierte oder, ob... weiterlesen
Erinnerlich hat das Parlament im Rahmen von „Via Sicura“ im Juni 2012 beschlossen, die beweissicherere Atem-Alkoholprobe im Strassenverkehr einzuführen, da technisch hoch entwickelte Geräte es... weiterlesen
Eine allfällige Baulandfinanzierung orientiert sich zuerst an der hiefür mittels grundpfandgesicherten Kredites möglichen Mobilisierung des Baulandwertes und, falls die Deckung mit dem Bauland-Belehnungswert nicht ausreicht,... weiterlesen
Die Finanzierungsfähigkeit von Bauprojekten hängt zunächst davon ab, ob das Bauland unter der Suspensiv-Bedingung der erteilten Baubewilligung erworben wird oder nicht: Bedingungsloser Baulanderwerb Sofern und... weiterlesen
Der Baulanderwerber tut gut daran, sich rechtzeitig mit der Refinanzierung des Baulanderwerbs zu befassen. Besonders wichtig sind eine gute Vorbereitung und Dokumentierung: Erstkontakt Erstkontakt Gesprächsanlass... weiterlesen
Einleitung Wer Bauland käuft, sollte sich bereits beim Erwerb darüber Gedanken machen, wie er vorweg den Landerwerb und das – schnell oder weniger schnell –... weiterlesen
Lässt sich ein Erwerb zu Eigentum nicht oder nicht binnen nützlicher Frist bewerkstelligen, kann der Bauwillige folgende Alternativen prüfen und ins Kalkül ziehen: Miete und... weiterlesen
Üblicherweise wird in den „Weiteren Bestimmungen“ des Grundstückkaufvertrags vereinbart, dass die Parteien die Notariats- und Grundbuchgebühren unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, je zur Hälfte, tragen. Weiterführende... weiterlesen
In Kantonen, die noch eine Handänderungssteuer erheben, schulden grundsätzlich Verkäufer und Käufer unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, unter sich je zur Hälfte, diese Steuer; vorbehalten bleibt... weiterlesen
Grundsätzlich ist der Verkäufer grundsteuergewinnsteuerpflichtig; trägt der Erwerber die Grundsteuern, wird dies als sog. „weitere Gegenleistung“ qualifiziert, die ihrerseits grundsteuerpflichtig ist. Das Grundstück haftet in... weiterlesen