Schranken der Vertragsfreiheit
Einleitung Innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sind die Parteien bei der Festlegung des vertraglichen Inhalts frei (OR 19 Abs. 1). Begriff Schranken = Gesetzliche Bedingungen,... weiterlesen
Einleitung Innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sind die Parteien bei der Festlegung des vertraglichen Inhalts frei (OR 19 Abs. 1). Begriff Schranken = Gesetzliche Bedingungen,... weiterlesen
Zur Vertragsfreiheit gehört auch das Recht der Parteien, Verträge aufzuheben oder sie zu ändern. Aufhebungsfreiheit Begriff Aufhebungsfreiheit ist Teil der Vertragsfreiheit und ermöglicht den Parteien... weiterlesen
Bei der Formfreiheit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Vertragsparteien die Vertragsform selber bestimmen können. Begriff Grundlage Grundsatz Schranken der Formfreiheit Gesetzliche Formvorschriften... weiterlesen
Bei der Inhaltsfreiheit als Teil der Vertragsfreiheit geht es darum, inwieweit die Vertragspartner den Vertragsinhalt frei wählen können: Begriff Inhaltsfreiheit = Freiheit, innerhalb der Schranken... weiterlesen
Im Rahmen der Typenfreiheit ist zu prüfen, ob und inwieweit von einem gesetzlichen Vertragstypus abgewichen werden kann: Begriffe Typenfreiheit = Freiheit, innerhalb der Schranken des... weiterlesen
Die Abschluss- und Partnerwahlfreiheit gehört zu den Grundprinzipien der Vertragsfreiheit: Begriffe Abschlussfreiheit = Freiheit, einen Vertrag zu schliessen oder nicht zu schliessen Positive Abschlussfreiheit =... weiterlesen
Einleitung Das Obligationenrecht geht vom Grundprinzip der Vertragsfreiheit aus. Sie gibt einer Person die Freiheit, innerhalb der Schranken des Gesetzes zu entscheiden, mit wem und... weiterlesen
Nachfolgend wir ein Überblick über den Anwendungsbereich des OR gegeben: Grundsatz Anwendbarkeit des Schweizerischen Obligationenrechts innerhalb des schweizerischen Staatsgebiets Ausnahme Bei internationalem Sachverhalt Anwendbarkeit des... weiterlesen
Das Vertragsrecht muss von folgenden Themen abgegrenzt werden: Unerlaubte Handlung = ausservertragliche Haftung für widerrechtlich zugefügte Schädigungen Weiterführende Informationen: Unerlaubte Handlung Ungerechtfertigte Bereicherung = Erlangen... weiterlesen
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kämpft im „Dieselgate“ für eine Entschädigung der Schweizer VW-Halter und empfiehlt hiezu den Gruppenklage-Anschluss in Holland … Mehr | srf.ch... weiterlesen
Das Vertragsrecht basiert auf verschiedenen Rechtsquellen: Bundesrecht Hauptrechtsgrundlage Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht OR; SR 220) Diverse Spezialgesetze Bundesgesetz über... weiterlesen
Begriff «Vertragsrecht» Begriff «Obligation» Begriff «Vertrag» Begriff „Vertragsrecht“ Kurzdefinition Vertragsrecht = Regeln, welche das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln Langedefinition Das Vertragsrecht regelt... weiterlesen
Überblick zum allgemeinen Vertragsrecht Begriffe Begriff «Vertragsrecht» Begriff «Obligation» Begriff «Vertrag» Grundlagen Abgrenzungen Räumlicher Geltungsbereich des Obligationenrechts Vertragsfreiheit Einleitung Abschluss- und Partnerwahlfreiheit Typenfreiheit Inhaltsfreiheit Formfreiheit... weiterlesen
Axa Winterthur verzeichnet infolge der angespannten Arbeitsmarktsituation eine Zunahme der Rechtsschutzfälle um 10 % gegenüber dem Vorjahr. Folge ist ein Schadensummenanstieg … Mehr | axa-winterthur.ch... weiterlesen
Die Privatbestechung setzt ein Dreiecks-Verhältnis voraus, wobei der Bestochene nicht Beamter, sondern Privatperson ist. Der Bestochene ist in einem privatrechtlichen Treueverhältnis eingebunden, welches er in... weiterlesen
Der Bundesrat hat – wie berichtet (Strafrecht – Privatbestechung: Ab 01.07.2016 ein Offizialdelikt) – das neue Korruptionsstrafrecht auf heute in Kraft gesetzt. Es bringt folgende... weiterlesen
Da bei der Privatbestechung mehrere – mindestens drei – Parteien involviert sind, müssen folgende Begriffe auseinander gehalten werden: Bestechender Als Bestechender wird diejenige Person bezeichnet,... weiterlesen
Die Privatbestechung ist seit 1. Juli 2016 im Strafgesetzbuch geregelt (StGB 322octies – 322decies) StGB 322octies 3. Bestechung Privater Bestechen Wer einem Arbeitnehmer, einem Gesellschafter,... weiterlesen
Strafbar handelt, wer einem Arbeitnehmer, Gesellschafter, Beauftragten oder einer anderen Hilfsperson eines Dritten im privaten Sektor im Zusammenhang mit dessen dienstlicher oder geschäftlicher Tätigkeit für... weiterlesen
Am 1. Juli 2016 trat das revidierte Korruptionsstrafrecht in Kraft. Im Vordergrund steht die wirksame Bekämpfung und Verschärfung der Privatbestechung: Überführung vom UWG ins Strafgesetzbuch... weiterlesen