Projektfinanzierung
Die Finanzierungsfähigkeit von Bauprojekten hängt zunächst davon ab, ob das Bauland unter der Suspensiv-Bedingung der erteilten Baubewilligung erworben wird oder nicht: Bedingungsloser Baulanderwerb Sofern und... weiterlesen
Die Finanzierungsfähigkeit von Bauprojekten hängt zunächst davon ab, ob das Bauland unter der Suspensiv-Bedingung der erteilten Baubewilligung erworben wird oder nicht: Bedingungsloser Baulanderwerb Sofern und... weiterlesen
Der Baulanderwerber tut gut daran, sich rechtzeitig mit der Refinanzierung des Baulanderwerbs zu befassen. Besonders wichtig sind eine gute Vorbereitung und Dokumentierung: Erstkontakt Erstkontakt Gesprächsanlass... weiterlesen
Einleitung Wer Bauland käuft, sollte sich bereits beim Erwerb darüber Gedanken machen, wie er vorweg den Landerwerb und das – schnell oder weniger schnell –... weiterlesen
Lässt sich ein Erwerb zu Eigentum nicht oder nicht binnen nützlicher Frist bewerkstelligen, kann der Bauwillige folgende Alternativen prüfen und ins Kalkül ziehen: Miete und... weiterlesen
Üblicherweise wird in den „Weiteren Bestimmungen“ des Grundstückkaufvertrags vereinbart, dass die Parteien die Notariats- und Grundbuchgebühren unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, je zur Hälfte, tragen. Weiterführende... weiterlesen
In Kantonen, die noch eine Handänderungssteuer erheben, schulden grundsätzlich Verkäufer und Käufer unter solidarischer Haftbarkeit gemeinsam, unter sich je zur Hälfte, diese Steuer; vorbehalten bleibt... weiterlesen
Grundsätzlich ist der Verkäufer grundsteuergewinnsteuerpflichtig; trägt der Erwerber die Grundsteuern, wird dies als sog. „weitere Gegenleistung“ qualifiziert, die ihrerseits grundsteuerpflichtig ist. Das Grundstück haftet in... weiterlesen
Bei einem Baulandgrundstück mit gewerblicher (Vor-)Nutzung, die kraft Gesetzes oder durch Optierung des Veräusserers der MWST-Besteuerung unterstehen, kann mit der Handänderung eine Eigenverbrauchsbesteuerung notwendig werden.... weiterlesen
Der Baulanderwerber sollte im Baulandkaufvertrag abklären, ob der Veräusser bereits bezahlt hat: Erschliessungsbeiträge und Gebühren Gegenstand Strasse inklusive Hauptkanäle Verschieden von Kanton zu Kanton bzw.... weiterlesen
Im Baulandkauf ist auf die öffentlich-rechtlichen Folgen eines belasteten Standorts resp. des Bestehens einer Altlast hinzuweisen. Sofern und soweit ein belasteter Standort besteht und die... weiterlesen
Bei der Gewährleistung des Verkäufers für Mängel des Kaufobjekts wird einerseits in Rechts- und Sachmängeln differenziert und andererseits bei den Sachmängeln in unüberbaute und unüberbaute... weiterlesen
Nutzen und Gefahr gehen ohne andere Abrede mit dem Vertragsschluss auf den Erwerber über. In der Regel wird indessen verabredet, dass der Besitzesantritt mit der... weiterlesen
Das Eigentum am Bauland geht erst mit der Eintragung des Kaufvertrages im Grundbuch auf den Käufer über. Weiterführende Informationen Immobilienerwerbs-System... weiterlesen
Der vorsichtige Baulandkäufer erwirbt Bauland u.U. nur bei Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung: Verpflichtungsgeschäft unter Suspensiv-Bedingung Bedingung = rechtskräftig baubewilligtes Bauprojekt vorliegt; der Grundstückkaufvertrag kann hiefür... weiterlesen
Die Gestaltung der Kaufpreistilgung ist davon abhängig, wann der grundbuchliche Vollzug folgt: Grundbuchlicher Vollzug sofort ev. Reservationszahlung Bei Pfandbelastung Schuldübernahme oder Ablösung Restkaufpreis (in bar... weiterlesen
Die Kaufpreis-Bestimmung folgt der Transaktionsart: Grundsatz (unveränderter Erwerb Baulandgrundstück) Gesamtbetrag (Fixpreis) Ausnahme (von grösserem Grundstück abzuparzellierender Baulandteil) Verpflichtungsgeschäft Quadratmeterpreis, mit der Verpflichtung zur entsprechenden Mehrzahlung... weiterlesen
Beim Kaufobjekt ist der „Liegenschaftenbeschrieb“ wie folgt zu bestimmen: Grundsatz (unveränderter Erwerb Baulandgrundstück) Übernahme aus dem Grundbuch zu übernehmen Grundstückbeschaffenheit Fläche Flurname Ausnahme (von grösserem... weiterlesen
Der Baulandkauf bedarf zu seiner Gültigkeit der Form der öffentlichen Beurkundung.... weiterlesen
Einleitung Der Grundstückkauf (asset deal), wozu auch der Baulandkauf zählt, ist besonders geregelt (OR 216 ff.). Die wesentlichsten Vertragspunkte auf einen Blick: Form Kaufobjekt Kaufpreis... weiterlesen
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