Erwerbsform
Einleitung Die Erwerbsform ist abhängig von der Anzahl der Kaufwilligen (Einzelperson oder mehrere Personen), der Zusammensetzung der mehreren Personen, den Bedürfnissen (künftige Eigennutzung oder Kapitalanlage)... weiterlesen
Einleitung Die Erwerbsform ist abhängig von der Anzahl der Kaufwilligen (Einzelperson oder mehrere Personen), der Zusammensetzung der mehreren Personen, den Bedürfnissen (künftige Eigennutzung oder Kapitalanlage)... weiterlesen
Selbstverständlich ist es zulässig, dass – vorbehältlich der Restriktionen zum Immobilienerwerb durch Personen im Ausland – ein ausländischer Rechtsträger als Baulanderwerber auftritt: Grundsätzliches Es kann... weiterlesen
Als Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit kommen insbesondere in Betracht: Stiftung (Immobilienanlagestiftung) Exkurs: Immobilienanlagestiftung Juristische Personen Aktiengesellschaft (AG) Aktiengesellschaft | aktiengesellschaft.ch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft... weiterlesen
Eine Einzelperson ist grundsätzlich stets zum Baulanderwerb berechtigt. Sobald indessen eine Mehrheit von natürlichen Personen als Erwerber in Erscheinung tritt, stellt sich die Frage nach... weiterlesen
Einleitung Der Entscheidungsträger für den Baulanderwerb hat sich Gedanken zur Person des Erwerbers zu machen. Einerseits ist an die Rechts- bzw. Vermögensnachfolge zu denken und... weiterlesen
Einleitung Beim effektiven Kauf des Baulandes ist zu beachten: Erwerbspersonen-Entscheid Einleitung Natürliche Person Juristische Person Ausländischer Rechtsträger Erwerbsform Einleitung Direkter Immobilienerwerb Indirekter Immobilienerwerb Erwerbsgegenstand Einleitung... weiterlesen
Definition Vormerkungen im Grundbuch sichern die ihnen zugrunde liegenden Rechte gegenüber später begründeten dinglichen oder vorgemerkten Rechten. Vormerkungsarten / Grundlagen Es bestehen drei Vormerkungsarten, nämlich:... weiterlesen
Definition Die Anmerkungen bezwecken die Kundgabe von privat- oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen. Die Anmerkungen haben einzig, aber immerhin Informationscharakter. Der Bestand dieser Rechtsverhältnisse ist nicht von... weiterlesen
Nicht selten gehen Grundeigentümer mit Dritten aus Entgegenkommen oder zur Verwirklichung bestimmter Ziele nicht im Grundbuch eintragungsfähige Verpflichtungen ein, und zwar mit der Weiterüberbindungspflicht an... weiterlesen
Nicht nur die Bau- oder Nutzungsbeschränkungen können dem bauwilligen Erwerber einen Strich durch die Rechnung machen, sondern historisch bedingte oder „ganz gewöhnliche“ vorbestandene Grundstücksnutzungen mit... weiterlesen
Zivilrechtlich kann eine „negative Dienstbarkeit“ auch zur Enthaltung einer bestimmten Grundstücknutzung (Unterlassung) führen, zB: Gewerbebeschränkung zwecks Immissionsschutz Aussichtsservitut Weiterführende Informationen Inhalt und Umfang Aussichtsservitut... weiterlesen
Die bauliche Realisation kann durch eine negative Dienstbarkeit (Unterlassen) eingeschränkt sein durch, zB Bauverbot Baubeschränkung Die weitere Drittverwendbarkeit des Baulandgrundstücks kann durch eine vorbestandene Baurechtsdienstbarkeit... weiterlesen
Mit Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 01.01.1912 wurde für das gesamte Gebiet der Schweiz die Einführung des eidgenössischen Grundbuches beschlossen. Trotz der verstrichenen Zeit... weiterlesen
Einleitung Für den Baulanderwerber sind natürlich zivil-rechtliche Beschränkung in der Überbauung und Nutzung einer Baulandparzelle von elementarer Wichtigkeit. Unter diesem Abschnitt wenden wir uns den... weiterlesen
Bei Vorliegen eines belasteten Standorts muss der Baulanderwerber berücksichtigen: Definition Ort, wo – grundstücksgrenzenunabhängig – eine Bodenbelastung aus Abfällen (Ablagerungsstandort), aus einem Betrieb (Betriebsstandort) oder... weiterlesen
Jedes Grundstück, so auch die Baulandparzelle, kann mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung konfrontiert sein, die die Rechtsausübung in bestimmte Richtungen, beschränken kann: Grundlage ZGB 680 Bestand... weiterlesen
Die Entwicklungen im Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht haben erhebliche Folgen auf Verwendbarkeit und die Werthaltigkeit betroffener Baulandgrundstücke, die der Baulanderwerber in seinen Erwerbs- und Strategie-Entscheid... weiterlesen
Einleitung Die spätere Überbaubarkeit steht und fällt mit allf. öffentlich-rechtliche Überbauungsbeschränkungen: Einschränkungen aus Planungs- Bau- und Umweltrecht Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen Belasteter Standort Fehlende Transparenz und noch... weiterlesen
Besteht eine Verfügungsbeschränkung im Grundbuchblatt des Baulandgrundstücks vorgemerkt, Die Verfügungsbeschränkung wird im Grundbuch vorgemerkt. Die Vormerkung sollte aus dem aktuellen Grundbuchauszug ersichtlich sein. Vgl. im... weiterlesen
Es macht wenig Sinn über den Erwerb eines Grundstückes, welches mit einer Grundbuchsperre belegt ist zu verhandel, es sei denn es sei eine Trouvaille, auf... weiterlesen