Bäuerlichem Bodenrecht unterstelltes Bauland
Im Falle der Unterstellung unter das Bundesgesetz über landwirtschaftliche Entschuldung (Entschuldungsgesetz; LEG; SR 211.412.12) muss die zu verkaufende landwirtschaftlich genutzte Baulandparzelle „verkaufsfähig“ gemacht werden: Ausgangslage... weiterlesen