Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83)
Der Besteller kann gegenüber dem Unternehmer die Einrede der Zahlungsunfähigkeit (OR 83) erheben und dadurch als Schuldner seine Leistung verweigern, wenn seine Leistung in die... weiterlesen
Der Besteller kann gegenüber dem Unternehmer die Einrede der Zahlungsunfähigkeit (OR 83) erheben und dadurch als Schuldner seine Leistung verweigern, wenn seine Leistung in die... weiterlesen
Einleitung Der Besteller kann – andere Abrede vorbehalten – in folgenden Fällen seinen Rücktritt vom Werkvertrage erklären: Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Unternehmer-Gläubigerverzug (OR 91) Unternehmer-Schuldnerverzug (OR... weiterlesen
Unter Umständen dazu kommen, dass der Werkvertrag vor Erbringung der beiderseitigen Leistungen beendet wird bzw. beendet werden muss. Im Werkvertragsrecht sind folgende Beendigungsgründe zu berücksichtigen:... weiterlesen
Der übliche Beendigungstatbestand der Beendigung ist die Erfüllung des Werkvertrages. Der Werkvertrag endet durch beidseitige Leistungserfüllung: Beidseitige Erfüllung des Werkvertrages = ... weiterlesen
Einleitung Der Werkvertrag wird meistens „beendet“, entweder durch Erfüllung, durch Auflösung oder durch Verjährung: Vertragserfüllung Besteller-Rücktrittsrechte Unternehmer-Zahlungsunfähigkeit (OR 83) Unternehmer-Gläubigerverzug (OR 91) Unternehmer-Schuldnerverzug (OR 107... weiterlesen
Gegenstand Wahlrechte und Mangelfolgeschaden Mängelrechte Wandelung Minderung Nachbesserung Ersatz des Mangelfolgeschadens Voraussetzungen Erheblicher Mangel Annahme unzumutbar oder Werk unbrauchbar Minder erheblicher Mangel Minderwert des Werks... weiterlesen
Das Werkvertragsrecht kennt für die Mängelhaftung eine eigene Norm und eigene Verjährungsfristen: Vorrang der speziellen Verjährungsnorm OR 371 Die Mängelrechte des Bestellers gegen den Unternehmer... weiterlesen
Die Beweislast bei Werkmängeln trifft die Vertragsparteien wie folgt: Unternehmer Gerügte Mängel keine Vertragsabweichung während Garantiefrist gerügte Mängel Nachweis, dass die vom Besteller (Bauherr) gerügten... weiterlesen
» Diese Seite wird gerade bearbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld.... weiterlesen
» Diese Seite wird gerade bearbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld.... weiterlesen
Der Besteller hat gestützt auf OR 366 Abs. 2 grundsätzlich das Recht auf Ersatzvornahme: Grundsatz Unbeschränkte Zulässigkeit Abgesehen von der nachfolgend erwähnten Ausnahme Unbefugter Subunternehmerbeizug... weiterlesen
Die Mängelrechte des Bestellers werden ergänzt durch das Recht auf Mängelfolge-Schadenersatz, welches der Besteller unter nachgenannten Bedingungen gegenüber dem Unternehmer geltend machen kann: Definitionen Mängelfolgeschaden... weiterlesen
Das Nachbesserungsrecht bezieht sich auf das minder erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Nachbesserungsrecht = Recht des Bestellers,... weiterlesen
Das Minderungsrecht bezieht sich auf das minder (weniger) erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Minderungsrecht = Recht des... weiterlesen
Das Wandelungsrecht bezieht sich auf das erhebliche Mängel aufweisende Werk und setzt folgendes voraus: Definition Wandelungsrecht = (Wahl-)Recht des Bestellers, die... weiterlesen
Vorausgesetzt, der Besteller habe das Werk geprüft, ihn treffe nicht ein Besteller-Selbstverschulden und er habe den Mangel rechtzeitig beim Unternehmer gerügt, stehen im die in... weiterlesen
Einleitung Der Besteller hat, sofern eine Mängelbehebung unterblieb, – unter Berücksichtigung des Mängelmasses (erhebliche oder minder erhebliche Werkmängel) – verschiedene Wahlrechte und Anspruch auf einen... weiterlesen
Hat der Besteller das abgelieferte Werk geprüft und rechtzeitig die Mängel gerügt, hat der Unternehmer die Mängel zu beheben: Definition Mängelbehebung ... weiterlesen
Will der Besteller die Unternehmer-Mängelhaftung geltend machen kann, darf er das Werk nicht bereits genehmigt haben: Definition Keine Werkgenehmigung = Besteller... weiterlesen
Damit der Besteller eine Unternehmer-Mängelhaftung geltend machen kann, sollte kein Selbstverschulden vorliegen: Definition Kein Besteller-Selbstverschulden = Mangel darf nicht von Besteller... weiterlesen