Abgrenzungen
Gebrauchsleihe Gebrauchsleihe = unentgeltliche Nutzungsüberlassung einer Sache Judikatur BGE 4C.162/2004 vom 14.07.2004 Weiterführende Informationen Gebrauchsleihe Miete Miete = Recht, die Sache lediglich zu gebrauchen Unterschiede... weiterlesen