Werkmangel-Vorhandensein
Eine Mängelhaftung setzt das Vorhandensein eines Werkmangels voraus: Definition Werkmangel = Werkabweichung vom Vertrag, wobei dadurch dem Werk eine vereinbarte Eigenschaft... weiterlesen
Eine Mängelhaftung setzt das Vorhandensein eines Werkmangels voraus: Definition Werkmangel = Werkabweichung vom Vertrag, wobei dadurch dem Werk eine vereinbarte Eigenschaft... weiterlesen
Einleitung Ein Werkmangel, für den der Unternehmer einzustehen hat (= Erfolgshaftung), setzt voraus: Werkmangel-Vorhandensein Kein Besteller-Selbstverschulden Keine Werkgenehmigung... weiterlesen
Für die Beurteilung der anwendbaren Mängelhaftungsregeln ist eine individuelle Abklärung im konkreten Einzelfall unabdingbar: Gesetzliche Mängelhaftungsregel Mängelhaftungsregeln nach Werkvertragsrecht (OR 367 – OR 371) Vorrang... weiterlesen
Die Mängelhaftung ist – vergleichbar mit der kaufrechtlichen Gewährleistung für eine mängelfreie Kaufsache – das Einstehen müssen für ein mängelfreies Werk (= Erfolgshaftung). Daher wird... weiterlesen
Einleitung Die Mängelhaftung des Unternehmers orientiert sich an folgenden Voraussetzungen bzw. an nachgenannten Besteller-Mängelrechten: Mängelhaftungs-Definition Mängelhaftungs-Regeln Voraussetzungen Werkmangel-Vorhandensein Kein Besteller-Selbstverschulden Keine Werkgenehmigung Besteller-Mängelrechte Mängelbehebung Wandelungsrecht... weiterlesen
Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Besteller die Werkmängel beim Unternehmer zu rügen (Rügepflicht, eher Rügeobliegenheit): Grundlage OR 367 Mängelfeststellung / Rügepflicht Entdeckt der Besteller... weiterlesen
Die Werkgenehmigung Grundlage OR 367 OR 370 Abnahme- und Prüfpflicht Definition Genehmigung = Willenserklärung des Bestellers, dass das abgelieferte Werk akzeptiert... weiterlesen
Der Besteller hat das vom Unternehmer erstellte Werk abzunehmen und zu prüfen: Grundlage OR 367 Abnahme- und Prüfpflicht Definition In Gesetz, Lehre und Rechtsprechung werden... weiterlesen
Besteller und Unternehmer können eine Mitwirkung des Bestellers bei der Herstellung des Werkes vereinbaren: Grundlage Werkvertrag OR 363 SIA-Norm 118, Art. 99, 100 und 116... weiterlesen
Im Gegensatz zum Werkvertragsrecht gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) regeln die SIA-Normen, insbesondere unter Art. 64 ff. SIA-Norm 118 teuerungsbedingte Unternehmer-Mehrkosten: Grundlagen Werkvertrag Vertragliche Übernahme der... weiterlesen
Als besondere Verhältnisse im Sinne von Art. 58 – 61 SIA-Norm 118 gelten: Tatsächliche (Umstände oder Sachverhalte) oder rechtliche Verhältnisse, die erst nach Vertragsschluss eintreten... weiterlesen
Zur Vergütung von Regiearbeiten ist folgendes zu bemerken: Definition Vergütung von Regiearbeiten = Anspruch auf Vergütung dieser Leistungsart nach Aufwand, gemäss Art. 49 – 55... weiterlesen
Die SIA-Norm 118 kennt zwei Verträge mit mehreren Preisarten: Einheitspreisvertrag Als Einheitspreisvertrag gilt jeder Werkvertrag, bei dem alle oder für einen Teil der Leistungen Einheitspreise... weiterlesen
Zum Pauschalpreis nach Art. 41 SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken: Definition Pauschalpreis = Unternehmer hat Werk zu einem im Voraus genau bestimmten Geldsumme herzustellen... weiterlesen
Zum Globalpreis nach Art. 40 SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken: Definition Globalpreis = Vergütung für eine einzelne Leistung, für einen Werkteil oder für ein... weiterlesen
Zum Einheitspreis nach Art. 39 SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken: Definition Einheitspreis = Vergütung für eine einzelne Leistung, die im Leistungsverzeichnis (Art. 8 SIA-Norm... weiterlesen
Zum festen Preis nach SIA-Norm 118 ist folgendes zu bemerken: Ratschlag an die Werkvertragsparteien (Art. 38 Abs. 1) Übernahme von Bauleistungen zum Einheitspreis (Art. 39... weiterlesen
Einleitung Die Vergütungsordnung der SIA-Norm 118 weicht in vielen Teilen von den werkvertraglichen Regeln des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ab. Es sollen im Weiteren die Grundlagen... weiterlesen
Die Werklohn-Forderungen verjähren wie folgt (OR 127 f.): Forderungen aus (Klein-)Handwerksarbeiten 5 Jahre (OR 128 Ziffer 3) Übrige Werklohnforderungen 10 Jahre (OR 127) Gesetzestexte Art.... weiterlesen
Das Streitpotential im Bauwesen ist immens. Einerseits mangelt es an klarem Baumanagement (Vergabe vor Abschluss der Planung und Projektierung) und andererseits wird von den Unternehmern... weiterlesen