Architektenrecht

nach AW-Abschluss

Vom gewöhnlichen Preisausschreiben unterscheidet sich der Architekturwettbewerb dadurch, dass dem Gewinner nebst des Geldbetrages ein Planungs- und Ausführungsauftrag aufgrund des preisgekrönten Projekts zugesprochen wird (Ausnahmen... weiterlesen

Architektenrecht

Fehlerhafter Preisentscheid

Obwohl die Mitteilung des Preisentscheids durch den Veranstalter an die Teilnehmer verbindlich wird, schliesst dies eine Anfechtung des Preisentscheids durch die Teilnehmer nicht aus: Anfechtung... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Preisentscheid

Beurteilung der Projekte Beurteilung der einzelnen Projekte nach den Regeln der (Architekten-)Kunst Preiszusprache Auch wenn keine Projekt restlos der gestellten Aufgabe entspricht, wird in der... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Projekteinreichung

Anonyme Einreichung der Wettbewerbslösung mit Kennwort separate Einreichung des Kennworts in einem verschlossenen Kuvert, dem sog. „Verfasser-Kuvert“, unter Angabe des Verfassers und seiner Anschrift zur... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Eröffnung

Geschlossener Wettbewerb Einladung individuell bestimmter Architekten Offener Wettbewerb Generell bestimmter Kreis von Personen / Architekten Gemischter Wettbewerb Generell und individuell bestimmter Personenkreis / Architekten AW-Anmeldung... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Organisation

Der Architekturwettbewerb wird meistens in 3 Phasen abgewickelt: AW-Eröffnung AW-Projekteinreichung AW-Preisentscheid... weiterlesen

Architektenrecht

AW als Preisausschreiben

Grundlage Der gewöhnliche Architekturwettbewerb gilt als sog. „Preisausschreiben“ (auch Auslobung) im Sinne von OR 8. Unterschied Preisausschreiben ./. Architekturwettbewerb Im Gegensatz zum Architekturwettbewerb (AW) erfolgt... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Architekturwettbewerbs (AW) sind: Definition Architekturwettbewerb   =         öffentliche angekündigte Aussetzung einer Belohnung für das Erbringen eines... weiterlesen

Architektenrecht

AW-Grundlagen

nach Gesetz OR 8 nach SIA SIA-Ordnung142 / 1998 (Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe) exSIA-Ordnung 152 / 1993 (Ordnung für Architekturwettbewerbe), gültig bis 30.06.1998 Art.... weiterlesen

Architektenrecht

Architektur-Wettbewerb

AW-Einleitung Bund, Kanton und Gemeinden sowie professionelle Bauherren veranstalten für die Vergabe ihrer grösseren Bauaufträge oft Architekturwettbewerbe (AW). Charakteristika sind: Veranstalter Professionelle private Bauherren Bund,... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Urheberrecht

Nach Abschluss des Studienauftrags und vor allem wenn kein Folgeauftrag erteilt wird, stellt sich regelmässig die Frage nach dem Urheberrecht: Regelung im Studienauftrag Grundsatz Das... weiterlesen

Architektenrecht

nach Studien-Abschluss

Für den Veranstalter wie für den oder die Teilnehmer stellt sich nach Abschluss der Studie die Frage nach der Ergebnisverwendung und nach den Folgeaufträgen, derentwegen... weiterlesen

Architektenrecht

Studienergebnisse

Nach Vorliegen der Studienergebnisse geht es vor allem um den Gremiumsentscheid, die Gremium-Empfehlung, die Aufwandvergütung und die weitere Verwendung der Studienergebnisse sowie natürlich um die... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Verfahrensablauf

Die Formulierung des Studienprogramms und Durchführung ist Sache des Veranstalters oder seines Beraters: Programm Programmformulierung Rahmenbedingungen Leistungspflicht der Teilnehmer Rechte und Pflichten Veranstalter Teilnehmer Beurteilungsgremium... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Verfahrenswahl

Es obliegt dem Veranstalter, das Programm des Studienauftrags aufzustellen, zwischen dem selektiven oder einstufigen Verfahren (auch: Einladungsverfahren) zu entscheiden und die Rahmenbedingungen zu formulieren: Verfahrenswahl... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Organisation

Die Studien-Vorbereitung und -Durchführung kann in 3 Phasen eingeteilt werden: StA-Verfahrenswahl StA-Verfahrensablauf Studienergebnisse... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Kautelen

Die einzelnen Aspekte bzw. Elemente eines Studienauftrags sind: Definition Studienauftrag (StA)   =         Instrument zur Planerauswahl mit mehreren Teilnehmern, als besondere Form... weiterlesen

Architektenrecht

StA-Grundlagen

nach Gesetz OR 394 ff. (einfacher Auftrag) Grundlagen: Einfacher Auftrag nach SIA SIA-Ordnung 143 / 2009 (Ordnung für Architektur- und Ingenieuraufträge) Übernahme der Ordnung erforderlich,... weiterlesen

Architektenrecht

Studienauftrag

StA-Einleitung Der Studienauftrag (StA) ist die herkömmliche Art der Konkurrenz: Der Investor erteilt gleichzeitig mehreren ausgewählten Architekten (Planern) „Studienaufträge“ für dieselbe Aufgabe. Sein Ziel ist... weiterlesen

Architektenrecht

ARCHITEKTURVERTRAG

Mit dem Architekturvertrag (auch: Architektenvertrag) verspricht ein freischaffender, selbständig erwerbender Architekt oder Architekturbüro (in welcher Rechtsform auch immer) dem Bauherrn die Erbringung von Architekturleistungen. Gegenstand... weiterlesen