Sequestration
Die Sequestration wird durch nachgenannte Faktoren bestimmt: Begriff Die Sequestration beinhaltet die gemeinsame Hinterlegung einer Sache zur Vermeidung einer Verfügung durch den Nichtberechtigten Rechtsgrundlage OR... weiterlesen
Die Sequestration wird durch nachgenannte Faktoren bestimmt: Begriff Die Sequestration beinhaltet die gemeinsame Hinterlegung einer Sache zur Vermeidung einer Verfügung durch den Nichtberechtigten Rechtsgrundlage OR... weiterlesen
Günstige Notariatsgebühren in der Schweiz – auch für ausländische Rechtsgeschäfte Es wird als Insidertipp gehandelt, dass die Beurkundung eines formpflichtigen Rechtsgeschäftes in der Schweiz trotz... weiterlesen
Für die Gebühren gilt das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip, d.h. das Erfordernis wertmässiger Entsprechgung von Leistung und Gegenleistung. Bei staatlichen Amtsnotariaten darf das Beurkundungsentgeld... weiterlesen
Ob das Heimatland eine öffentliche Urkunde anerkennt, die in der Schweiz nach den hier geltenden Vorschriften errichtet wurde, ist eine Frage des internationalen Privatrechts, der... weiterlesen
An seinem Amtssitz darf1 der Schweizerische Notar ausländische Rechtsgeschäfte jeder Art öffentlich beurkunden2. Voraussetzung ist, dass er Die zu beurkundenden Rechtshandlungen versteht und den Parteien... weiterlesen
GESEHEN Vorweihnachts-Auktion der besonderen Art: Konkursamtliche Liquidation eines Flugzeugmodells A340-300 „Air Switzerland“ über Ricardo bis 04.12.2014, 17.25 Uhr. Die echte Geschenk-Alternative zu Socken, Pfannen, Kravatten oder Bügeleisen!... weiterlesen
Der mit alter Terminologie umschriebene Leistungsgegenstand des Wohnens und Übernachtens beim Hotelier beinhaltet folgende Punkte: Begriff Einbringung von Sachen bei Gast- und Stallwirten Rechtsgrundlage OR... weiterlesen
Die Sammelverwahrung betrifft vor allem vertretbare Wertsachen: Begriff Offene, unausgeschiedene und gesammelte Aufbewahrung von Wertsachen Rechtsgrundlage OR 484 (Vermengung der Güter) OR 973a ZGB 727... weiterlesen
Das Lagergeschäft ist die kaufmännisch-gewerbliche Aufbewahrung fremder Sachen, also die handelsrechtliche Variante der Hinterlegung. Das Lagergeschäft bestimmt sich durch folgende Parameter: Begriff Verwahrung von Waren,... weiterlesen
Beim sog. „Depositum irregulare“ (auch: „irreguläre Hinterlegung“ oder „aussergewöhnliche Hinterlegung“) geht es um die Aufbewahrung von vertretbaren Sachen, also um sog. „Gattungsware“ (auch: „Massengüter“): Begriff... weiterlesen
Beim sog. „Depositum regulare“ (auch: „gewöhnliche Hinterlegung“) geht es generell um die Aufbewahrung von Sachen und Wertgegenständen: Begriff Hinterlegung von Sachen, ohne Eigentumsübergang auf den... weiterlesen
Allgemeine, gewöhnliche Hinterlegung Depositum regulare Depositum irregulare Besondere Hinterlegungsarten Lagergeschäft Sammelverwahrung Beherbergung durch Gastwirte Sequestration Sicherungshinterlegung Weiterführende Informationen Begriff Pflichtlagerhaltung zum Zweck der Bevölkerungs-Versorgung für... weiterlesen
Die Hinterlegung kann heute eingeteilt werden in: einzelnes Hinterlegungsgeschäft Depositum regulare Depositum irregulare Lagergeschäft Sammelverwahrung Beherbergung durch Gastwirte Sequestration Sicherungshinterlegung Hinterlegung im Rahmen einer „Logistik-Komplettlösung“... weiterlesen
Die Hinterlegung, sei es als klassische Lagerhaltung von Gattungs- und Spezieswaren, sei es als Aufbewahrung von Wertsachen wie Wertpapieren und Edelmetallen u.ä., ist stärker verbreitet... weiterlesen
Die Ziele des Hinterlegers sind: Nutzung der Aufbewahrungsgelegenheit des Aufbewahrers Nutzung der Sicherungsmöglichkeiten des Aufbewahrers Gegenpartei Diebstahl Brand... weiterlesen
Konsensualkontrakt » Weiterführende Informationen unter Begriff... weiterlesen
Gebrauchsleihe = Gebrauchsleihe bezweckt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung nicht vertretbarer Sachen (statt Verwahrung bei der Hinterlegung) Weiterführende Informationen Gebrauchsleihe Darlehen = Geldhingabe und Pflicht zur Geldrückgabe... weiterlesen
Hinterlegung allgemein OR 472 ff. Hinterlegung von Wertpapieren OR 973a Abs. 1 Bundesgesetz über Bucheffekten vom 03.10.2008 (Bucheffektengesetz, BEG; SR 957.1) Bundesgesetz über Bucheffekten |... weiterlesen
Kurzdefinition Hinterlegung ist die befristete oder unbefristete Aufbewahrung von Waren (vertretbare (Gattungsware) oder nicht vertretbare (Speziessachen)) oder Wertgegenständen gegen Entgelt Langdefinition “Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet... weiterlesen
Hier finden Sie Musterformulare zum Thema Notariatsrecht zum freien Download: Deutsch Unterschriftenbeglaubigung – Natürliche Person – in Deutsch Unterschriftenbeglaubigung – Juristische Person – in Deutsch... weiterlesen