Prozessfinanzierer mit FINMA-Bewilligung
Der Prozessfinanzierer Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt/Main, München und Wien hat am 06.06.2023 von der FINMA die Bewilligung als... weiterlesen
Der Prozessfinanzierer Nivalion AG mit Sitz in Zug und weiteren Standorten in Frankfurt/Main, München und Wien hat am 06.06.2023 von der FINMA die Bewilligung als... weiterlesen
Wichtige Informationen für Arbeitnehmer – Aufgrund der Notrechts-Übernahme war lange Zeit unklar, in welcher Form und auf welcher Unternehmensstufe die UBS die CS übernimmt... weiterlesen
Für Teilzeitarbeit gibt es heute viele Ursachen und Motive. Die Teilzeitarbeit bewirkt ein reduziertes Einkommen und hat daher auch Auswirkungen auf die Altersrente.... weiterlesen
Im schweizerischen Haftpflicht- und Versicherungsrecht ist der „Mehrspurige Schadenausgleich“ gesetzlich vorgegeben.... weiterlesen
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen seit über 20 Jahren verbunden... weiterlesen
In 5A_907/2021 hatte das Bundesgericht (BGer) zu klären, ob die Austrittsleistung des Schuldners (Beschwerdegegners), welche sich bei seiner früheren Vorsorgeeinrichtung befand... weiterlesen
Betriebsübergang Aubert, Insolvence et transfert d’entreprise, in: Foëx/Thévenoz (Hrsg.), FS für Louis Dallèves, Basel 2000, 9 ff. ders., La nouvelle réglementation des licenciements collectifs et des... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Wenn OR Art. 333 zur Anwendung kommt, handelt es sich um eine Umstrukturierung. In OR Art. 333 sind die Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber der Personalvorsorge und die Übertragung derselben auf eine neue Personalvorsorgeeinrichtung... weiterlesen
Die Regeln zum Betriebsübergang dienen der Erhaltung von Arbeitsplätzen. Eine Betriebsübertragung bzw. die Übertragung eines Betriebsteils kann bei geeigneten Voraussetzungen für alle Beteiligten, d.h. für... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Folgen für den Arbeitnehmer Automatischer Übergang, solange der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ablehnt. Bei Ablehnung wird das Arbeitsverhältnis auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst. Der Arbeitnehmers kann Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis wahlweise beim alten... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
OR 333 Abs. 4 befasst sich mit dem Übergang einzelner Rechte aus dem Arbeitsverhältnis: Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis auf... weiterlesen
Zum Schutz des Arbeitnehmers hat der Gesetzgeber zwingend vorgesehen (vgl. OR 362), dass bei Betriebsnachfolge zeitlich beschränkt eine Solidarhaftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die... weiterlesen
Mit der Annahme der Betriebsübernahme durch den Arbeitnehmer besteht das bisherige Arbeitsverhältnis mit unveränderten Bedingungen fort Vgl. OR 333 Abs. 1; GEISER THOMAS / MÜLLER... weiterlesen
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Informationspflicht Die Informationspflicht umfasst den (Rechts-)Grund des Übergangs; unternehmerische Erwägungen für Übergang; Identität des Erwerbers; die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die... weiterlesen
Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage der Betriebsnachfolge... weiterlesen