Occasions-Bewertung
Im Gegensatz zum Neuwagen-Kauf, wo die Preisbestimmung regelmässig über Grundpreis und Rabatte läuft, ist die Wertbestimmung bei der Auto-Occasion von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugausstattung, Fahrzeugalter,... weiterlesen
Im Gegensatz zum Neuwagen-Kauf, wo die Preisbestimmung regelmässig über Grundpreis und Rabatte läuft, ist die Wertbestimmung bei der Auto-Occasion von verschiedenen Faktoren wie Fahrzeugausstattung, Fahrzeugalter,... weiterlesen
Vergleich die Definition unter AUTOWAHL-Gebrauchtwagen... weiterlesen
Einleitung Ein Occasionserwerb kann mit folgenden Willensbildungs- bzw. Leistungsaustauch-Merkmalen stattfinden: Barkauf Occasionsleasing Inzahlungsgabe Käufer-Altwagen Aufschiebend bedingter Kauf Steigerungskauf Kommissionsverkauf/-kauf Oldtimerkauf / Veteranenfahrzeuge Abgehandelt wird das... weiterlesen
An dieser Stelle geht es vor allem um die rechtlichen Aspekte, um die international-rechtlichen Gefahren und Risiken und insbesondere um die betriebswirtschaftlichen und finanziellen Folgen... weiterlesen
Abgesehen von Auto-Erstkäufern und solchen, die gleichzeitig eine Vielzahl von Fahrzeugen halten, will der (Durchschnitts-)Neuwagenkäufer seinen Altwagen „an Zahlung geben“ (auch „eintauschen“ / „Autoeintausch“). Der... weiterlesen
Je nach Leasingart sind die Bedingungen bzw. Anforderungen, Konditionen und Rechtsfolgen unterschiedlich: Finanzierungsleasing für Privatpersonen AUTOLEASING-Neuwagenleasing Flottenleasing AUTOLEASING-Flottenleasing » Weiterführende Informationen unter Vertragsmanagement | vertrags-management.ch... weiterlesen
Wer den Neuwagen bar bezahlt, fährt finanziell am Günstigsten. Trotz dieses Grundsatzes ist es immer eine Frage von Eigenmitteln und Liquidität: Nicht genügend Eigenmittel Autokäufer... weiterlesen
Die klassischen Standardklauseln, die in den meisten Verträgen Eingang finden, sind: Schriftformvorbehalt / Abänderungsklausel Konventionalstrafe / Haftgeld / Reuegeld Rechtswahlvereinbarung Gerichtsstandsvereinbarung Mediationsklausel Verweis auf Allgemeine... weiterlesen
Hauptpflicht Kaufpreiszahlung primär Autokaufvertrag ev. Anzahlung Kaufpreiszahlung bzw. ggf. Restzahlung bei Autoübergabe gesetzliche Bestimmungen von OR 184 Abs. 2 und OR 213 Abs. 1 Zahlung... weiterlesen
Im Hinblick auf eine effizientere und rechtssicherere Handhabung und Administrierung durch die Zollverwaltung hat der Bundesrat am 02.04.2014 neue Zollbestimmungen für den Reiseverkehr verabschiedet und... weiterlesen
Wesentliche Verkäuferpflichten sind: Eigentumsverschaffungspflicht Gesetzliche Grundlage OR 184 Abs. 1 ZGB 922 OR 74 Fahrzeugübergabe Uebergang der tatsächlichen Herrschaft am Fahrzeug zur Verschaffung (unbelasteten) Eigentums... weiterlesen
In der Neuwagen-Praxis gibt es zwei Garantie-Arten: Neuwagengarantie Garant Generalimporteur Markenhändler Garantiebeginn Ablieferungsdatum an den Endkunden Garantieleistungen 3 Jahre oder 100‘000 km Voraussetzungen Lückenlose Durchführung... weiterlesen
Zusicherung = Vertragswille des Verkäufers, die Gewähr für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft zu übernehmen und für die Folgen eines Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen Die... weiterlesen
= Verkauf ab Fabrik als Vertriebskanal Der Autokäufer holt sein Auto im Werk des Herstellers ab, mit unterschiedlich fantasiereicher Übergabezeremonie Manche Hersteller verlangen einen Werkablieferungszuschlag,... weiterlesen
Gemäss OR 185 Abs. 1 gehen Nutzen und Gefahr des Kaufgegenstandes mit Vertragsabschluss auf den Käufer über. Aufgrund dieser Regelung trägt der Käufer bei einer... weiterlesen
Beim Kaufpreis, seiner Ausgestaltung und schriftlichen Niederlegung im Autokaufvertrag sind die folgenden Themen immer wieder Besprechungsanlass: Katalogpreis des Autoherstellers / Importeurs Basis Referenzwährung Preis per... weiterlesen
Sachdaten Der Neuwagen ist genügend zu umschreiben, nicht nur wegen der Individualisierung, sondern weil die Daten zugleich auch Zusicherungen für die einzelnen (gegenleistungsrelevanten) Leistungsdaten enthalten:... weiterlesen
Personendaten In jedem Neuwagen-Kaufvertrag sind im sog. „Rubrum“ die Vertragsparteien genau zu bezeichnen: Vorname / Name / Firma ev. Geburtsdatum / UID (bei Firma) Strasse... weiterlesen
Einleitung Markenhändler schliessen Autokäufe mit standardisierten Verträgen. Mithin wird also freiwillig in aller Regel die Schriftform für den Vertragsschluss gewählt. Die obligaten Vertragsinhalte sind: Vertragsparteien... weiterlesen
Wie bei jedem Vertrag gibt es auch beim Neuwagen-Kaufvertrag sog. „Fallstricke“: Preisaufschläge Klausel, wonach Preisaufschläge zwischen Kaufvertragsunterzeichnung und Autoablieferung auf den Neuwagen-Käufer überwälzt würden Abgabenerhöhungen... weiterlesen