Arzthaftung

GESCHÄFTSFÜHRUNG OHNE AUFTRAG

Von einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, Art. 419 ff. OR) wird gesprochen, wenn jemand die Geschäfte eines anderen besorgt, wie z.B. die Behandlung eines urteilsunfähigen... weiterlesen

Arzthaftung

SUBSTITUTIONSHAFTUNG

Als Substitute werden Drittpersonen bezeichnet, denen der behandelnde Arzt die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten übertragen hat. Diese Drittpersonen stehen nicht unter Aufsicht des Arztes. Diese... weiterlesen

Arzthaftung

HILFSPERSONENHAFTUNG

Vertraglich hat der Arzt nach Art. 101 i.V.m. Art. 398 Abs. 1 OR für Handlungen seiner Hilfspersonen einzustehen. Die Zulässigkeit des Beizugs einer Hilfsperson beurteilt... weiterlesen

Arzthaftung

WEITERE HAFTUNGSGRUNDLAGEN

Die folgenden Punkte stelle weitere Haftungsgrundlagen dar: Hilfspersonenhaftung Substitutionshaftung Geschäftsführung ohne Auftrag Strafrecht Standesrecht... weiterlesen

Arzthaftung

ÖFFENTLICH-RECHTLICHE HAFTUNG

Lässt sich der Patient in einem öffentlichen Spital (Stadt-, Bezirks, Kantons- oder Universitätsspital) behandeln, untersteht seine Rechtsbeziehung zum Spital grundsätzlich dem kantonalen öffentlichen Recht. Zum... weiterlesen

Arzthaftung

AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG

Neben vertraglichen Ansprüchen kann der Patient unter nachfolgenden Voraussetzungen auch ausservertragliche Haftungsansprüche (Art. 41 ff. OR) geltend machen: Haftungsvoraussetzungen Schaden Widerrechtlichkeit (Rechtsgutverletzung) Kausalzusammenhang (natürlicher/adäquater KSZ)... weiterlesen

Arzthaftung

Haftungsausschlussgründe

Haftungsausschlussgründe sind: Verjährung Schweres Selbstverschulden Schweres Drittverschulden Verjährung Haftpflichtansprüche gegen Ärzte und Privatspitäler aus dem Behandlungsvertrag verjähren mit Ablauf von zehn Jahren (Art. 127 OR),... weiterlesen

Arzthaftung

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen sind zu unterteilen in: Schadenersatz Genugtuung Schadenersatz Personenschaden ist der Schaden infolge Körperverletzung oder Tötung einer Person, nicht die Körperverletzung oder Tötung an... weiterlesen

Arzthaftung

VERTRAGLICHE HAFTUNG

Soweit die Arztbehandlung im Rahmen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses erfolgt, ist die Vertragshaftung anwendbar. Haftungsvoraussetzungen Vertrag (ärztlicher Behandlungsvertrag) Schaden Vertragsverletzung (ärztliches Fehlverhalten) Kausalzusammenhang (natürlicher/adäquater KSZ) Verschulden... weiterlesen

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HAFTUNGSARTEN

Im Weiteren werden die folgenden Haftungsarten im Detail betrachtet: Vertragliche Haftung Ausservertragliche Haftung Öffentlich-rechtliche Haftung Weitere Haftungsgrundlagen Hilfspersonenhaftung Substitutionshaftung Geschäftsführung ohne Auftrag Strafrecht Standesrecht... weiterlesen

Arzthaftung

VERHÄLTNIS ARZT / PATIENT

Das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient hängt davon ab, ob der Arzt frei praktiziert; in einem privaten Spital; oder in einem öffentlichen Spital tätig ist.... weiterlesen

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ARZTINFRASTRUKTUR

Mangelhafte Arztgeräte Beim Einsatz technischer Mittel wird vom Arzt hinsichtlich des allgemeinen Zustandes der Arztgeräte insbesondere erwartet: Wartung Kontrollpflicht vor Einsatz („kein blindes Vertrauen auf... weiterlesen

Arzthaftung

EINGRIFFE OHNE EINWILLIGUNG

Dem Grundsatz nach darf der Arzt nur den Eingriff vornehmen, zu dem der Patient vorgängig seine Zustimmung erteilt hat. Kann der Arzt nicht beweisen, dass... weiterlesen

Arzthaftung

BEHANDLUNGSFEHLER

Im Zentrum der meisten Arzthaftungsfälle steht der von Patienten erhobene Vorwurf, „nicht richtig behandelt“ worden zu sein. Früher betrachtete man es als „Kunstfehler“, wenn ein... weiterlesen

Arzthaftung

AUFKLÄRUNGSFEHLER

Neben der Haftung wegen Behandlungsfehlern ist in der Praxis auch die Haftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht von Bedeutung. Auch hier handelt es sich um die... weiterlesen

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DIAGNOSEFEHLER

Der Arzt hat eine vollständige Anamnese aufzunehmen und den Patienten nach allen Regeln der Kunst und Aufwendung der erforderlichen Zeit zu untersuchen. Eine unrichtige Diagnose... weiterlesen

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ÄRZTEFEHLER

Ärztefehler lassen sich anhand der folgenden Kategorien unterteilen: Übernahmeverschulden Diagnosefehler Aufklärungsfehler Behandlungsfehler Eingriffe ohne Einwilligung Mangelhafte Arztinfrastruktur Fehlbedienung Arztinfrastruktur... weiterlesen

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MANDATS-GRUNDSÄTZE

Als Grundsätze für eine sorgfältige Auftragsausführung gelten: Vermeidung eines Übernahmeverschuldens Der Beauftragte sollte ein Mandat nur annehmen, wenn er und sein Hilfspersonal der in Aussicht... weiterlesen

Arzthaftung

Begriff

Bei der Arzthaftung geht es um die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten bei sorgfaltspflichtwidrigem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.... weiterlesen