Verjährung
Mangels Sondernorm sollte die generelle 10-jährige Verjährungsfrist von OR 127 gelten (vgl. OR 55 II 265).... weiterlesen
Mangels Sondernorm sollte die generelle 10-jährige Verjährungsfrist von OR 127 gelten (vgl. OR 55 II 265).... weiterlesen
Die Ansprüche des Geschäftsführers (GF) folgen den folgenden Regeln: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag Voraussetzungen Verpflichtungswillen des Geschäftsführers (GF) Absicht des Geschäftsführers (GF), dem Geschäftsherrn (GH)... weiterlesen
Im Falle der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist der Geschäftsherr befugt, sich die aus dem ohne Vollmacht vorgenommenen Geschäft resultierenden Vorteile anzueignen.... weiterlesen
Der Geschäftsführer (GF) haftet wie folgt: Haftung für jede Fahrlässigkeit Haftungsmilderung bei Abwehr drohenden Schadens in Not vgl. OR 420 Abs. 2 bzw. bei altruistischer... weiterlesen
Der Geschäftsführer (GF) hat das von ihm ohne Auftrag übernommene Geschäft wie folgt zu führen bzw. folgende Pflichten zu beachten: Interessewahrung Geschäftsführung zum Vorteil des... weiterlesen
Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) setzt dreierlei voraus: Besorgung eines fremden Geschäfts objektiv Handeln im Drittinteresse ist äusserlich erkennbar subjektiv Wohlmeinende fremde Interessenwahrung Handeln ebenfalls... weiterlesen
Gegenstand einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) kann alles sein, was auch Thema eines Mandates bilden könnte. Meistens sind es Tathandlungen wie Besorgungen jeder Art Schneeräumung... weiterlesen
Es werden zwei Arten von Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) unterschieden: echte Geschäftsführung ohne Auftrag (eGoA) = Stellvertretung ohne Vollmacht Geschäftsbesorgungsabsicht im Interesse des Andern zum... weiterlesen
Rechtliche Regelung des Handelns im Drittinteresse... weiterlesen
Gesetzliches Schuldverhältnis, welches zur Anwendung gelangt, wenn jemand (Geschäftsführer) – ohne rechtserhebliche Veranlassung – im Interesse eines Dritten (Geschäftsherrn) tätig wird... weiterlesen
OR 419 – OR 424 Art. 419 OR A. Stellung des Geschäftsführers I. Art der Ausführung Wer für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von... weiterlesen
Eine Geschäftsführung ohne Auftrag (auch: Geschäftsbesorgung ohne Auftrag) entsteht, wenn jemand für einen Andern Geschäftsbesorgungen übernimmt und dabei Rechtsgeschäfte abschliesst, ohne dazu beauftragt oder verpflichtet... weiterlesen
Einleitung Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist als Auffanginstitut für das vertragslose Tätigwerden im Interesse eines Dritten erläuterungsbedürftig: Begriff Gesetzliche Grundlage Rechtsnatur Funktion GoA-Arten GoA-Gegenstand... weiterlesen
Für die Vertretungsmacht der Direktoren gilt die umfassende Kompetenz wie für Organe, d.h. bei der Aktiengesellschaft für Mitglieder des Verwaltungsrats. Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen dürfen... weiterlesen
Geschäftsführende Gesellschafter können „ihre Gesellschaft“ aus ihrer Gesellschafterstellung heraus, d.h. kraft der sog. „Selbstorganschaft“, Dritten gegenüber vertreten. Diese „Selbstorganschaft“ ist beim jeweiligen Gesellschaftstyp im Gesetz... weiterlesen
Die Vollmacht des Handelsreisenden charakterisiert sich durch folgendes: Vollmachtsgegenstand Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber Form Schriftlichkeit Durchbrechung des Prinzips der Formfreiheit von Vollmachten Wirkungen... weiterlesen
Die Vollmacht des Handlungsbevollmächtigten (Handlungsvollmacht i.e.S.) charakterisiert sich durch folgendes: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung Bedeutung Rechtsnatur Ziele Motive Funktion / Hierarchie Vollmachtsumfang Beschränkungen Subjekt des... weiterlesen
Die Prokura wird durch folgendes charakterisiert: Begriff Gesetzliche Grundlage Abgrenzung Bedeutung Rechtsnatur Ziele Motive Funktion / Hierarchie Subjekt des Prinzipals Subjekt des Prokuristen Entstehung Vollmachtsumfang... weiterlesen
Bei der Kaufmännischen Stellvertretung wird begrifflich wie folgt strukturiert: Handlungsvollmacht im weiteren Sinne (i.w.S.) Prokura + Handlungsvollmacht zusammen Handlungsvollmacht im engeren Sinne (i.e.S.) Handlungsvollmacht im... weiterlesen
OR 458 – OR 465 Handelsregisterverordnung (SR 221.411) Gesetzestexte Art. 458 OR A. Prokura I. Begriff und Bestellung 1 Wer von dem Inhaber eines Handels-,... weiterlesen