Honorarverjährung
Die Verjährung der Honorarforderung ist meistens der letzte Akt einer Mandatsbefassung und wirft beauftragten- wie auftraggeberseits des Öftern Fragen auf. Die Einzelheiten betreffen: Definition Eine... weiterlesen
Die Verjährung der Honorarforderung ist meistens der letzte Akt einer Mandatsbefassung und wirft beauftragten- wie auftraggeberseits des Öftern Fragen auf. Die Einzelheiten betreffen: Definition Eine... weiterlesen
Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Tilgung (Zahlung) auch durch Übereinkunft zum Erlöschen gebracht werden: Definition = Beauftragter verzichtet ganz oder teilweise auf... weiterlesen
Will der Beauftragte seinen Honoraranspruch geltend machen, liegt die Behauptungs- und Beweislast an ihm. Im Einzelnen bestehen folgende Behauptungs- und Beweisobliegenheiten: Auftragsverhältnis Nachweis, dass ein... weiterlesen
Der Beauftragte hat bei Nichtzahlung seiner Honorare und Barauslagen (Aufwendungsersatz) folgende Durchsetzungsmöglichkeiten: ohne Rechtsöffnungstitel Klageobliegenheit des Beauftragten Der Beauftragte kommt für die Geltendmachung seiner Ansprüche,... weiterlesen
Die durch richtige Auftragserfüllung entstandene Honorarforderung kann nebst Zahlung auch durch Verrechnung zum Erlöschen gebracht werden: Definition = Kompensation der Ansprüche von Auftraggeber und Beauftragter... weiterlesen
Bei der Honorar-Fälligkeit sind die Rechtsgrundlagen und allfällige Abreden von entscheidender Bedeutung: Fälligkeit Definition = Recht des Beauftragten das Honorar vom Auftraggeber einzufordern und bei... weiterlesen
Einleitung Das Thema Honorarrechnung wird in folgenden Punkten abgehandelt: Allgemeines Vorauszahlungen Honorarvorschüsse Akontozahlungen Abschlagszahlungen Teilzahlungen Allgemeines Die Rechnungsstellung entspringt der Pflicht des Beauftragten jederzeit über... weiterlesen
Rz 436 ff. Honorargläubiger ist grundsätzlich der Beauftragte: Mehrere Auftraggeber = Solidargläubiger Vererblichkeit der Honorarforderung Mit dem Tode des Beauftragten geht der Honoraranspruch auf seine... weiterlesen
Honorarschuldner ist grundsätzlich der Auftraggeber: Mehrere Auftraggeber = mehrere, solidarisch haftende Honorarschuldner (vgl. OR 403 Abs. 1) Keine persönliche Leistungspflicht des Auftraggebers Keine Pflicht des... weiterlesen
Ja nach der Natur des Mandates hat der Beauftragte verschiedene Honorarsicherungsmöglichkeiten (von Gesetzes wegen, vertragliche oder praktische): Honorarsicherung von Gesetzes wegen Der Gesetzgeber hat die... weiterlesen
Einleitung Die Honorarfestsetzung orientiert sich an den massgeblichen Grundlagen bzw. an den konkreten Gegebenheiten: Berechnungsquellen Bemessungskriterien Anwälte: Vereinbarung eines angemessenen Honorars (BGFA 12 lit. a)... weiterlesen
Beim entgeltlichen Auftrag stellt sich die Frage, wann die Honorarforderung entsteht: Vergütungsanspruch Honorarabrede mit Abschluss des ursprünglichen Vertrages mit einer nachträglich getroffenen Entgeltlichkeitsabrede Übung Entstehungszeitpunkt... weiterlesen
Einleitung Die Vergütung kann in verschiedener Art und Weise bemessen und getilgt werden: Geldleistung Pauschalhonorar Zeithonorar Prozenthonorar Erfolgshonorar? Kombinationshonorar? Geldleistung Die Vergütung gemäss OR 394... weiterlesen
Vom Honoraranspruch des Beauftragten klar abzugrenzen sind: Aufwendungsersatz Ersatzpflicht des Auftraggebers für Auslagen und Verwendungen des Beauftragten Vgl. Aufwendungsersatz Befreiungsanspruch Pflicht des Auftraggebers, den Beauftragten... weiterlesen
Definition Der gesetzliche Terminus „Leisten einer Vergütung“ bedeutet ein Entgelt für die erbrachte Dienstleistung des Beauftragten. Synonyme aus dem Sprachgebrauch in der Praxis Honorar Entgelt... weiterlesen
Einleitung Auf die Vergütung haben verschiedene Grundlagen und Faktoren Einfluss: Vergütungsbegriff Abgrenzungen Aufwendungsersatz Befreiungsanspruch Anspruch auf Schadenersatz Vergütungsarten Geldleistung Pauschalhonorar Zeithonorar Prozenthonorar Erfolgshonorar? Kombinationshonorar? Entstehung... weiterlesen
Einleitung Die Hauptleistungspflicht des Auftraggebers ist die Vergütung (Honorar), sofern und soweit eine solche verabredet oder üblich ist (vgl. OR 394 Abs. 3). Sodann bestehen... weiterlesen
Individualvollmacht Kaufmännische Vollmachten Individualvollmacht Bei der Erteilung eines Rechtshandlungsauftrags an den Beauftragten besteht ein Konnex zu den Regeln der Stellvertretung aufgrund Rechtsgeschäfts von OR 34... weiterlesen
Will der Auftragnehmer seine Konditionen wegen der sich wechselnden Auftragsthematik und der sich danach auszurichtenden, aktualisierten Dienstleistungshandlungen nicht in einem statischen Mandatsvertrag binden, bleibt als... weiterlesen
Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer formfrei, d.h. mündlich oder gar konkludent, beauftragen. Der Beauftragte trägt bei einer späteren Streitigkeit die Behauptungs- und Beweislast für Auftragserteilung,... weiterlesen