Gewährleistung des Zedenten (OR 171–OR 173)
Definitionen Gewährleistung = Einstehen für die versprochene Leistung Verität = Bestand der Forderung Bonität = Zahlungsfähigkeit des Schuldners (sog. Einbringlichkeit) Anwendbares Recht „Ausschluss“ der kaufrechtlichen... weiterlesen