Grundsatz: Freies Abtretungsrecht
Sofern und soweit weder Gesetz, Vertrag, noch die Natur des Rechtsverhältnisses die Abtretbarkeit ausschliessen oder beschränken, gilt die freie Abtretbarkeit... weiterlesen
Sofern und soweit weder Gesetz, Vertrag, noch die Natur des Rechtsverhältnisses die Abtretbarkeit ausschliessen oder beschränken, gilt die freie Abtretbarkeit... weiterlesen
EGGEN G., Die Verbreitung von Grundlast und Gült, SJZ 63 (1967) S. 285 ff. GUHL THEO, Die Ersitzung von Grundeigentum und Grunddienstbarkeiten, ZBJV 1929, S.... weiterlesen
Einleitung Eine Abtretung setzt die Abtretungsfähigkeit voraus. Dabei ist folgendes zu beachten: Grundsatz: Freies Abtretungsrecht Ausnahme: Abtretungsverbote Verstoss gegen Abtretungsverbot Künftige Forderungen Abtretung durch Globalzession... weiterlesen
Folgende Rechtsverhältnisse sind u.E. nicht abtretbar: Gestaltungsrechte Ob Gestaltungsrechte abtretungsfähig sind, ist umstritten. Gestaltungsrechte berechtigen eine Person mittels Willenserklärung zur Begründung, Aenderung oder Aufhebung eines... weiterlesen
Abtretungsfähig sind: gegenwärtige und künftige Forderungen noch nicht fällige Forderungen bestrittene Forderungen Forderungen aus ein- oder zweiseitigen Verträgen Forderungen aus unerlaubten Handlungen (OR 41 ff.)... weiterlesen
Einleitung Grundsätzlich können alle dem Gläubiger zustehenden Forderungen Gegenstand einer Abtretung bilden (OR 164). Zulässig ist bei teilbaren (Geld-) Forderungen die Teilzession. Folgende Punkte bedürfen... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen
Die Grundlast ist ein selten Einsatz findende, aber für bestimmte Fälle zweckmässiges Instrument. Erster Einsatzbereich: Die Grundlast dient für nachbarliche Einigungen als Interessenausgleich verwendet. Zweiter... weiterlesen
Wie vorn dargestellt, verpflichten Grundlasten den Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung. Hat diese Leistung geldwerten Charakter (wie zB Energieleistung, siehe „Muster“), so hat... weiterlesen
Die Grundlast endet durch: Untergang des belasteten Grundstücks Verzicht Ablösung Zeitablauf (bei Befristung) Grundbuchliche Löschung [ZGB 786, ZGB 964, GBVo 131 ff.]... weiterlesen
Die Gültigkeit einer Abtretung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Forderung als Abtretungsgegenstand Abtretbarkeit Verfügungsmacht Verfügungsvertrag » Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen Zession... weiterlesen
Für die Verjährung gilt folgendes: Grundlast als solches Keine Verjährung Einzelne Grundlast-Leistung Einzelne Leistung unterliegt der Verjährung Beginn des Fristenlaufs für die Verjährung Zeitpunkt, da... weiterlesen
Anders als die Dienstbarkeiten sind Grundlasten sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger der Grundlast-Leistung, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,... weiterlesen
„Für die Entstehung der öffentlich-rechtlichen Grundlasten und deren Wirkung gegenüber gutgläubigen Dritten sind die Bestimmungen über die gesetzlichen Pfandrechte des kantonalen Rechts sinngemäss anwendbar“ [vgl.... weiterlesen
Vor allem praktisch wichtige Elemente der Zession sind: Forderungsübergang = Hauptpunkt Übergang von Vorzugs- und Nebenrechten Notifikation = Voraussetzung, dass der Schuldner mit befreiender Wirkung... weiterlesen
Für die Grundlast-Errichtung gilt das Eintragungsprinzip. Aufgrund des Kausalitätsprinzips setzt die Errichtung einer Grundlast voraus: öffentlich zu beurkundender Grundlast-Vertrag [vgl. ZGB 783 Abs. 3 i.V.m.... weiterlesen
Hinsichtlich der Schuldnerpflicht aus der Grundlast gilt: Handänderung / Eigentümerwechsel Automatischer Uebergang der Schuldpflicht aus der Grundlast auf den Erwerber [vgl. ZGB 792 Abs. 1]... weiterlesen
Hinsichtlich des Gläubigerrechts aus der Grundlast gilt: Grundsatz Reine Sachhaftung / keine persönliche Haftung Der Gläubiger hat nur ein Recht auf Befriedigung aus dem Werte... weiterlesen
In der Praxis sind zwei Grundarten von Abtretungen anzutreffen: vertragliche Zession Abtretung gemäss OR 164 ff. Voraussetzungen Gläubigerwechsel ohne Zession Universalsukzession Vertragsübernahme Legalzession Übergang durch... weiterlesen
Die Verpflichtung aus der Grundlast zeitigt belastetenseits ein reine Sachhaftung keine persönliche Haftung [vgl. ZGB 782 Abs. 1, ZGB 791 Abs. 1]. Wechsel von reinen... weiterlesen