Bedingte Forderungen
Bei bedingten Forderungen wird traditionell in Forderungen, die erst nach Eintritt einer Bedingung entstehen (sog. aufschiebend (suspensiv) bedingte Forderungen) oder, die bei Eintritt einer Bedingung... weiterlesen
Bei bedingten Forderungen wird traditionell in Forderungen, die erst nach Eintritt einer Bedingung entstehen (sog. aufschiebend (suspensiv) bedingte Forderungen) oder, die bei Eintritt einer Bedingung... weiterlesen
Auch künftige Forderungen sind – natürlich entsprechende Anmeldung vorausgesetzt – von der Konkursverwaltung trotz fehlender gesetzlicher Grundlage zu behandeln: Künftige Forderungen im Allgemeinen = v.a.... weiterlesen
Der Rechtsgrund für den Schadenersatzanspruch des Gläubigers muss vor der Konkurseröffnung entstanden sein. Auch Schadenersatzansprüche bedürfen für Zulassung oder Abweisung des Entscheids der Konkursverwaltung. Vor... weiterlesen
Positiv Geldforderungen aus nicht erfüllten Rechtsgeschäften In Geldforderungen umgewandelte Ansprüche aus nicht erfüllten Verträgen Vgl. SchKG 211 (Umwandlung von Forderungen) vgl. Vertrag im Konkurs Negativ... weiterlesen
Der Bestand der Forderung (= Vorhandensein einer Schuld des Gemeinschuldners) kann folgende Fragen aufwerfen: Konkursforderungen allgemein Schadenersatzforderungen Künftige Forderungen Bedingte Forderungen Fiduziarische Rechtsverhältnisse Zedierte Forderungen... weiterlesen
Gläubiger Bei der Gläubigerstellung sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Rechtsfähigkeit Nur rechtsfähige Personen können Forderungen erwerben Einfache Gesellschaften Träger von Rechten und Pflichten sind die... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen SchKG 237 SchKG 219 KOV 56 KOV 58 VZG 126 VZG 130c Formularaufbau In formaler Hinsicht ist der Kollokationsplan ein Tabellenformular folgenden Inhalts:... weiterlesen
Die Form des Kollokationsplans im weiteren Sinne (Kollokationsplan und ev. Bestandteil bildendes Lastenverzeichnis) umfasst: Grundlagen KOV 56 ff. Formular Verwendung des obligatorischen Formulars [vgl. KOV... weiterlesen
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen insbesondere die Pläne im Konkurs und im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung: Kollokationsplan Lastenverzeichnis, wenn ein Grundstück zur Masse gehört. Grundlagen zur Erstellungsfrist... weiterlesen
Zweck des Kollokationsplans gemäss Intention des Gesetzgebers soll darüber Auskunft geben, wie die jeweiligen Konkursforderungen bestandes-, betrags- und rangmässig im Verfahren behandelt werden. Weiterführende Informationen... weiterlesen
Nicht in den Kollokationsplan gehören: 1. Eigentumsansprachen Dritter vgl. ZGB 641 Abs. 2 vgl. KOV 45 2. Aussonderungsansprüche vgl. SchKG 201und SchKG 203 vgl. OR... weiterlesen
Kollokationspläne mit begrenztem Umfang und Inhalt gibt es in folgenden speziellen Zwangsvollstreckungsverfahren: Anschlusskonkurs (auch Partikularkonkurs, Minikonkurs, IPRG-Konkurs etc.) Rechtshilfeverfahren für die Liquidation von Vermögenswerten eines... weiterlesen
Kollokation = Zulassungsentscheid im Kollokationsverfahren / Bereinigung der Passivmasse (exkl. Massaverbindlichkeiten) Kollokationsplan = Tabelle, aufgrund der die Forderungen geordnet werden nach folgender Struktur festgesetzt werden... weiterlesen
Einleitung Der Kollokationsplan enthält die Aufstellung der Forderungsansprachen und Zulassungen nach Bestand, Höhe und Rang. Der Kollokationsplan ist sowohl im ordentlichen Konkursverfahren als auch im... weiterlesen
Aufgrund der Feststellungen der Konkursverwaltung aus der FORDERUNGSERWAHRUNG ergeben sich folgende Bereinigungsmöglichkeiten: Grundlagen SchKG 244 f. Praxis, den Gläubiger durch Verhandlungen zu einem Voll- oder... weiterlesen
Funktion Forderungserwahrung = Prüfung, ob, in welcher Höhe und ich welchem Rang eine Forderung im Kollokationsplan zugelassen werden kann und am dereinstigen Liquidationserlös teilnehmen darf... weiterlesen
Den Gläubiger trifft die Obliegenheit zur Einreichung einer eindeutigen und mit Nachweismitteln dokumentierten Forderungseingabe: Eindeutige Forderungsanmeldung Unbedingte Anmeldung Bedingte Zulassungen sind unzulässig Ausnahme Unbestrittene Forderungen... weiterlesen
Kollokationsplan-Zwang Ein Kollokationsplan ist in folgenden Zwangsvollstreckungsverfahren zu erstellen: Konkurs im ordentlichen Verfahren im summarischen Verfahren [KOV 70] Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung Betreibung auf Pfändung Betreibung... weiterlesen
Forderungserwahrung Forderungserwahrung = Prüfung, ob die von einem Gläubiger zur Kollokation angemeldete Forderung formell und materiell besteht und zugelassen werden kann. » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokation Kollokation... weiterlesen
Forderungserwahrung Prüfung eingegebenen Forderungen auf ihre Zulassungsfähigkeit im Konkursverfahren Thema betrifft Passivmasse, allenfalls bei Verrechnung auch die Aktivmasse » FORDERUNGSERWAHRUNG Kollokationsverfahren Verfahren zur Bereinigung der... weiterlesen