Kanton
In kantonalen Angelegenheiten stehen i.d.R. Rechtsmittel an ein kantonales Verwaltungsgericht bzw. an ein Zivilgericht zur Verfügung. Ansprüche Dritter gegen den Kanton werden im Kanton Zürich... weiterlesen
In kantonalen Angelegenheiten stehen i.d.R. Rechtsmittel an ein kantonales Verwaltungsgericht bzw. an ein Zivilgericht zur Verfügung. Ansprüche Dritter gegen den Kanton werden im Kanton Zürich... weiterlesen
Der Bundesrat benennt die Behörde per Verordnung (i.d.R. das Eidgenössische Finanzdepartement), an die sich Geschädigte bei Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Bund zu halten haben (vgl. Verordnung... weiterlesen
Der Beamtenbegriff im Staatshaftungsrecht ergibt sich aus VG 1 Abs. 1: Gesamtheit aller Verwaltungsbehörden; Ausübung einer amtlichen Tätigkeit.... weiterlesen
Staatshaftung als ausschliessliche Kausalhaftung Aufgrund des Prinzips der ausschliesslichen Staatshaftung haftet stets der Bund und nie der schadenverursachende Beamte, was auch gilt, wenn der Bund... weiterlesen
Das Staatshaftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen und für wen der Staat haftet, wenn eine Person durch die Folgen dessen Handelns einen Schaden erleidet.... weiterlesen
BIAGGINI GIOVANNI, Theorie und Praxis des Verwaltungsrechts im Bundesstaat, Basel/Frankfurt am Main 1996 FAVRE ANNE-CHRISTINE, MARTENET VINCENT et POLTIER ETIENNE, La responsabilité de l’Etat, Genève... weiterlesen
Zum Ersatz berechtigte Geschädigte können nebst Privaten auch das Gemeinwesen sein.... weiterlesen
Im Sinne der Staatshaftung können haftbar sein: Bund; Kantone; Gemeinden ; juristische Personen des öffentlichen Rechts; wie Stiftungen;Körperschaften; öffentlich-rechtliche (wie ETH, SBB, Suva, Nationalbank); privatrechtlich... weiterlesen
Als ‚schädigende Handlung‘ kommen folgende Akte des Gemeinwesens in Frage: Realakte z.B. Kehrichtabfuhr individuell-konkrete Anordnungen z.B. Verfügung generell-abstrakte Anordnungen z.B. Verordnung Das Gemeinwesen hat jedoch... weiterlesen
Materieller Schaden Ein Haftungsanspruch setzt voraus, dass ein rechtlich relevanter Schaden entstanden ist. Auch für das Staatshaftungsrecht gilt: der zivilrechtliche Schadensbegriff und damit die sog.... weiterlesen
Wie im Zivilrecht muss auch bei der Staatshaftung das schädigende Ereignis bzw. die Schadensursache (eine Handlung oder eine Unterlassung) nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge... weiterlesen
Einleitung Je nachdem ob der Bund oder der Kanton haftpflichtig ist, kommen bundesrechtliche bzw. kantonale Verfahrensbestimmungen zur Anwendung. Zwecks Geltendmachung des Ersatzanspruches gegenüber dem Bund... weiterlesen
Im Fokus steht unter diesem Titel folgendes: Hafturlaubsgenehmigungen Staatshaftung aus Hafturlaubsschäden (ev. zuzüglich Genugtuungsansprüche) Polizeibewilligungen Erteilung von Führerausweisen Baubewilligungen Bewilligung zur Haltung gefährlicher Hunde etc.... weiterlesen
Legalitätsprinzip In Übereinstimmung mit dem sogenannten Legalitätsprinzip besteht ein Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens nur, wenn bzw. soweit ein Gesetz dies vorsieht. Nebeneinander von... weiterlesen
Das Gemeinwesen kann bei widerrechtlichen Schädigungen Dritter wie folgt haften: öffentlich-rechtliche Staatshaftung privatrechtliche Staatshaftung Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob der Staat bei der... weiterlesen
Die Haftpflicht des Staates kann verschiedene Formen annehmen. Je nachdem, ob ausschliesslich der Staat oder aber der Beamte selbst haftet, sind bei der Erfüllung der... weiterlesen
Einleitung Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Behördenmitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz, VG) haftet der Staat unter folgenden... weiterlesen
Das Gemeinwesen haftet nur im Bereich der öffentlich-rechtlich geregelten ‚amtlichen Tätigkeit‘. Soweit der Staat als ‚Privatperson‘ auftritt bzw. soweit es sich um eine ‚gewerbliche Tätigkeit‘... weiterlesen
Eine Ersatzpflicht entsteht bei einer schädigenden Handlung (bzw. Unterlassung, wo Handeln geboten war) grundsätzlich nur, soweit diese widerrechtlich erfolgte, d.h. Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts;... weiterlesen
In der Regel ist die allgemeine Staatshaftung als Kausalhaftung ausgestaltet, d.h. die Schadenersatzpflicht setzt kein Verschulden (jedoch Widerrechtlichkeit) voraus. Hingegen ist für den Anspruch auf... weiterlesen