Grundlagen
Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage OR 764: Begriff OR 765: Bezeichnung und Befugnisse OR 766: Zustimmung zu Generalversammlungsbeschlüssen OR 767: Entziehung der Geschäftsführung und Vertretung OR 768: Aufsichtsstelle... weiterlesen
Die KMAG profiliert sich gegenüber AG durch folgende Unterschiede: Vertrauensbildung durch persönliche Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter zwei Arten von Gesellschaftern, mit und ohne Geschäftsführungsbefugnis Vertretungsrecht... weiterlesen
Rechtsnatur der Kommanditaktiengesellschaft Kapitalgesellschaft (als Abart der Aktiengesellschaft; siehe Box) mit eigener Rechtspersönlichkeit teils kapital- und teils personen-bezogene Organisationsform durch Verbindung von zwei Arten von... weiterlesen
Für die KMAG gelten folgende Regeln: Primärhaftung Gesellschaftsvermögen der KMAG Sekundärhaftung unbeschränkt haftende Aktionäre („Geschäftsführungsaktionäre“ oder „Unternehmeraktionäre“) haften subsidiär persönlich unbeschränkt und solidarisch also Haftung... weiterlesen
Kommanditaktiengesellschaft (KMAG) = AG mit personalistischem Einschlag Die KMAG ist eine Zwischenform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft. Ihr Strukturschwerpunkt liegt bei den kapitalbezogenen Elementen. Personell betrachtet,... weiterlesen
Der markante Unterschied in der Ausprägung der KMAG bezieht sich auf ihren personalistischen Einschlag, die unterschiedliche Stellung der Gesellschafter. Die differierende Rechtsstellung der zwei Gruppen... weiterlesen
Das Recht der KMAG sieht zwingend drei Organe vor: Generalversammlung Verwaltungsrat Aufsichtsstelle Die Aufgaben der Organe sind aber grundlegend anders als jene der AG. Literatur... weiterlesen
An die Verwaltung der KMAG werden die gleichen Sorgfalts-Anforderungen wie für die Organe der AG. Die Verwaltung hat die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes... weiterlesen
Den unbeschränkt haftenden Aktionären steht das Kündigungsrecht wie einem Kollektivgesellschafter zu (vgl. OR 771 Abs. 1). Machen einer oder mehrere der unbeschränkt haftenden Aktionäre von... weiterlesen
Für das Ausscheiden eines unbeschränkt haftenden Aktionärs gilt folgendes: keine Amtsdauer keine Möglichkeit zur Abberufung durch die Generalversammlung Ausnahme Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus... weiterlesen
Grundsätzlich sind auch für die Beendigung der KMAG die Regeln der AG-Auflösung anwendbar (vgl. OR 770 Abs. 2, Satzteil 1). Zwei Besonderheiten sind indessen auszumachen:... weiterlesen
Besteuerung der KMAG Die KMAG wird steuerlich wie die AG behandelt. Weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene sind Sonderbehandlungen vorgesehen [vgl. ISLER E., Zur steuerrechtlichen... weiterlesen
Schweiz stimmt Gruppenanfragen zu Gruppenanfragen zählen bei der Steueramtshilfe neu zum internationalen Standard: Mitte Juli 2012 hat das Fiskalkomitee der OECD die Neukommentierung von Artikel... weiterlesen
Empfehlungen zur Vermeidung einer Haftung VOR Annahme des VR-Mandates Ein potentieller VR sollte die Gesellschaft, Ihre Geschäftstätigkeit sowie ihren Umfeld bereits vor Mandatsannahme sorgfältig analysieren.... weiterlesen
Einleitung Für eine Haftungsbeschränkung können sich folgende Möglichkeiten ergeben bzw. sind denkbar: Einwilligung? Business judgement rule Festlegung Haftungsobergrenze? Haftungsbeschränkung auf Grobfahrlässigkeit + Vorsatz? Risikobewältigung Erweiterte... weiterlesen
Einleitung Die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen wird unter verschiedenen Titeln und Regeln bestimmt: Zivilrechtliche Verjährungs- und Verwirkungsfristen Strafrechtliche Verfolgungsverjährung Verwaltungsrechtlichen Verjährung Zivilrechtliche Verjährungs- und Verwirkungsfristen Der... weiterlesen
Einleitung Die Prozessführung im Verantwortlichkeitsprozess wird durch folgende Aspekte geprägt: Zuständigkeit Kosten des Verfahrens Streitverkündungsklage Streitwert Substantiierung Beweislast Beweiserleichterung Entgegnungsmöglichkeiten des VR Zuständigkeit Verantwortlichkeitsklagen gegen... weiterlesen
Einleitung Die persönliche Haftung des Verwaltungsrates soll insbesondere gewährleisten, dass dieser bei der Führung der Gesellschaft die von Gesetz und Statuten vorgegebenen Aufgaben erfüllt und... weiterlesen
Neben der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit untersteht der Verwaltungsrat auch einer öffentlichrechtlichen Verantwortlichkeit. Insbesondere geht es hier um eine Haftung für Steuerforderungen Forderungen für Sozialabgaben.... weiterlesen
Auch strafrechtlich relevante Tatbestände können durch Handlungen des Verwaltungsrates erfüllt sein. Für eine strafrechtliche Haftung muss dabei meist Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden, weshalb solche... weiterlesen