Glossar
Gegenstand Grundlage Beschreibung Rechtsträger FusG 2 lit. a Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen Gesellschaften FusG 2 lit. b Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)... weiterlesen
Gegenstand Grundlage Beschreibung Rechtsträger FusG 2 lit. a Abstrakte Bezeichnung aller Rechtsformen Gesellschaften FusG 2 lit. b Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Genossenschaften (ohne Vorsorgeeinrichtungen)... weiterlesen
In einem Erbvertrag können auch einseitige Anordnungen des Erblassers vorgenommen werden. Die Bestimmung über die Einsetzung eines Willensvollstreckers in einem Erbvertrag gilt als solche einseitige... weiterlesen
In einem Erbvertrag (i.d.R. als einleitende Bestimmungen) können frühere Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag / Testament) aufgehoben werden. » Informationen zum Testament Zu beachten ist,... weiterlesen
Begriff und Arten Die Anordnung unter einer Bedingung ist das Abhängigmachen der Anordnung von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis. Es ist zwischen der aufschiebenden und der... weiterlesen
Begriff Die Auflage ist die Verpflichtung etwas zu tun oder zu unterlassen, wobei die von der Auflage begünstigten Personen kein direktes Forderungsrecht bzw. Recht auf... weiterlesen
Rechtswahl-Berechtigung für in der Schweiz wohnhafte Ausländer Ausgangslage: Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz, so ist gemäss dem schweizerischen internationalen Privatrecht (IPRG... weiterlesen
In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Erbvertrag werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über: Person der Vertragspartner Wohnort der... weiterlesen
Weitere mögliche Inhalte eines Erbvertrages sind insbesondere: Feststellungen Rechtswahl Auflagen Bedingungen Aufhebung früherer Verfügungen von Todes wegen (Testament / Erbvertrag) Einseitige Anordnung (z.B. Willensvollstrecker-Einsetzung) =... weiterlesen
Grundsatz Der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf kann an eine aufschiebende oder auflösende Bedingung geknüpft werden. Denkbar ist jeder zulässige Inhalt einer Bedingung (ZGB 482). Der... weiterlesen
Wirkungen des Erbverzichts auf Nachkommen Sofern aus dem Vertrag nichts anderes hervorgeht, wirkt sich der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf auch auf die Nachkommen des Verzichtenden... weiterlesen
Übersicht Der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf kann erfolgen: vollumfänglich (= Voll-Verzicht) partiell (= Teil-Verzicht) Vertrags-Auslegung Bei inhaltlichen Unklarheiten über den Umfang des Erbverzichts sind die... weiterlesen
Art. 495 ZGB II. Erbverzicht 1. Bedeutung 1 Der Erblasser kann mit einem Erben einen Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf abschliessen. 2 Der Verzichtende fällt beim Erbgang als Erbe... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine... weiterlesen
Art. 494 ZGB H. Erbverträge I. Erbeinsetzungs- und Vermächtnisvertrag 1 Der Erblasser kann sich durch Erbvertrag einem andern gegenüber verpflichten, ihm oder einem Dritten seine Erbschaft... weiterlesen
Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Erbvertragsarten unterschieden: Positiver Erbvertrag Erbeinsetzungsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und Nacherben-Einsetzung, Ersatzerben-Einsetzung Vermächtnisvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich); Spezialfälle: Vor- und... weiterlesen
Erstmaliger Erbvertrag Der erstmalige Erbvertrag ist die erste Fassung eines Erbvertrages überhaupt. Diese erbvertraglichen Anordnungen behalten ihre Gültigkeit, solange sie nicht von den Vertragsparteien durch... weiterlesen
Oft werden Ehevertrag und Erbvertrag in einer einzigen Urkunde erstellt: Im ehevertraglichen Teil werden güterrechtliche Anordnungen getroffen (z.B. eine vom Gesetz abweichende Vorschlagzuweisung bei der... weiterlesen
Allgemeines Der Erbvertrag bedarf der gleichen Form wie das öffentliche Testament (ZGB 499 ff.). Die Vertragsparteien erklären ihren übereinstimmenden Willen vor einer Urkundsperson und zweier... weiterlesen
In Europa bieten derzeit folgende Versicherer D&O-Versicherungen an: Abraxas Insurance Swiss Underwriting Center Tödistrasse 48 CH-8022 Zürich Tel: 044 206 40 08 Fax: 044 206... weiterlesen
Organe sollten nicht auf Regressansprüche gegen Mitorgane zu Lasten des Versicherers verzichten. Ein trotzdessen erfolgter Verzicht kann Folgen zeitigen (Leistungsreduktion, Schadenersatz etc.).... weiterlesen