Gerichtliches Vorgehen
Gerichtsstand Für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit ist das Gericht am Wohnsitz des beklagten Organs oder Sitz der Gesellschaft zuständig (Art. 40 ZPO). Verfahrenskosten Die Kosten... weiterlesen
Gerichtsstand Für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit ist das Gericht am Wohnsitz des beklagten Organs oder Sitz der Gesellschaft zuständig (Art. 40 ZPO). Verfahrenskosten Die Kosten... weiterlesen
Differenzierte Solidarität Dem Geschädigten gegenüber haftet grundsätzlich jedes Organ einzeln. Dies jedoch nur insoweit als ihm der Schaden aufgrund seines eigenen Verschuldens und der Umstände... weiterlesen
Privatrechtliche Verjährung Der Schadenersatzanspruch gegen die persönlich haftenden Organe verjährt (Art. 760 OR): innert 5 Jahren (relative Verjährungsfrist) ab Schadenskenntnis und Kenntnis der haftbaren Person.... weiterlesen
Will ein Organ die Risiken im Zusammenhang mit seinem Auftrag einschränken, so kann er eine Haftpflichtversicherung abschliessen: Erweiterte Berufshaftpflichtversicherung Verfügt das Organ bereits über eine... weiterlesen
Als Voraussetzungen für eine Haftung der Gesellschaftsorgane gelten Schaden, Pflichtverletzung, Kausalzusammenhang und Verschulden: Der entstandene Schaden » Schaden muss auf eine schuldhafte » Verschulden Pflichtverletzung... weiterlesen
Gesellschaft Aktionär ACHTUNG: ist in erster Linie die Gesellschaft selbst geschädigt bzw. ist der Aktionär lediglich indirekt (z.B. durch Verminderung des Aktienwertes) geschädigt, so muss... weiterlesen
Formelle Organe Verwaltung und Geschäftsführung: Verwaltungsrat » VR-Haftung Geschäftsführer, Direktoren möglicherweise Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte Revisionsstelle » Revisorenhaftung Faktische Organe Aktienrechtliche Verantwortlichkeit kann auch faktische Organe... weiterlesen
Organhaftung Haftung von Organen einer Gesellschaft (Mitglieder des Verwaltungsrates, Geschäftsführung und Revision) für den Schaden, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen.... weiterlesen
Organhaftung Organe einer Gesellschaft sind sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern gegenüber für den Schaden verantwortlich, den sie durch absichtliche oder... weiterlesen
Gesetzestexte Art. 754 OR III. Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation 1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation... weiterlesen
Ist ein Aktionär/Teilhaber eines Unternehmens, die Gesellschaft selbst oder (im Konkurs) ein Gläubiger zu Schaden gekommen? Es stellen sich insbesondere folgende Fragen: Wer kann für... weiterlesen
Einleitung Die schweizerische Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung ist zunehmend von Wichtigkeit und Wert. Viele Schweizer Produkte und Dienstleistungen geniessen im In- und Ausland... weiterlesen
Rechtsgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) Das schweizerische Rechtssystem kennt – abgesehen von den Abtretungsgeschäften – den kausalen Rechtserwerb: Jede Eigentumsübertragung erfordert ein Verpflichtungsgeschäft vgl. Rechtserwerbsarten (nachfolgend) und ein... weiterlesen
Die Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung. Voraussetzungen: Statutenbestimmung mit Festlegung und Berechnungsmodus Ausrichtung nur aus Bilanzgewinn und nur nach vorgängiger Zuweisung der gesetzlichen Reserven sowie nach... weiterlesen
Einleitung Volk und Stände haben am 03.03.2013 mit grosser Mehrheit die eidg. Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ angenommen. In Umsetzung des Verfassungsauftrags erliess der Schweizerische Bundesrat... weiterlesen
Die Höhe des VR-Honorars wird durch Einigung zwischen VR-Mitglied und der AG, in grösseren Gesellschaften durch den sog. „Nominierungs- und Entschädigungs-Ausschuss“ des Verwaltungsrats, bestimmt und... weiterlesen
Die Geschäftsführung kann vom VR oder von Dritten (Delegation) wahrgenommen werden: Geschäftsführung durch den Gesamt-VR (Nichtdelegation) Ohne Delegation der Geschäftsführung obliegt diese dem Gesamt-VR (vgl.... weiterlesen
Begriff: Kommanditaktiengesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KMAG) ist eine gesetzlich bestimmte Sonderform der Aktiengesellschaft (AG), die von dieser insofern abweicht als diese eine personalistische Komponente aufweist und... weiterlesen
KMAG-Bedeutung Erstaunlich geringe Verbreitung erstaunlich deshalb, weil die KMAG eine ideale Verbindung von Anlegeraktionären und Unternehmeraktionären ermöglicht In der Praxis ziehen aber die Unternehmeraktionäre die... weiterlesen
Es sind die Regeln der Aktiengesellschaft anwendbar. Öffentlich zu beurkundende Gründungsurkunde Statuten mindestens ein persönlich haftender Gesellschaft muss namentlich erwähnt sein Handelsregisteranmeldung Eintragung der KMAG... weiterlesen