Ausschlagung einer Erbschaft

Schutz der Erben-Gläubiger: Ausschlagungs-Anfechtung

Voraussetzungen Voraussetzungen für eine Ausschlagungs-Anfechtung durch einen Erben-Gläubiger sind gemäss ZGB 578 kumulativ: Ausschlagung einer solventen Erbschaft durch den Schuldner Überschuldung des ausschlagenden Schuldners zurzeit... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben

Voraussetzungen Voraussetzung einer Ausschlagung zugunsten nachfolgender Erben ist, dass sämtliche nächsten Erben die Erbschaft ausschlagen und mindestens einer von ihnen (während der Ausschlagungsfrist) das Begehren... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagung durch alle «nächsten Erben»

Schlagen alle «nächsten gesetzliche Erben» die Erbschaft aus, d.h. sämtliche Erben der ersten berufenen Parentel (ZGB 457 ff.) sowie (falls vorhanden) der überlebende Ehegatte (ZGB... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Gesetzliche Vermutung der Ausschlagung

Begriff und Voraussetzungen Das Gesetz vermutet eine Ausschlagung der Erbschaft (ZGB 566 II), wenn eine Zahlungsunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt des Todes amtlich festgestellt worden... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Verwirkung aufgrund expliziter Annahmeerklärung

Nicht explizit im Gesetz geregelt, jedoch selbstverständlich ist, dass ein Erbe gegenüber der Behörde die Erbschaftsannahme erklären kann. Mit der einmal geleisteten Annahmeerklärung (Gestaltungserklärung) ist... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Verwirkung durch Zeitablauf

Durch unbenutzten Ablauf der Ausschlagungsfrist wird das Ausschlagungsrecht verwirkt (ZGB 571 I). Dies ist von Amtes wegen zu berücksichtigen.... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Verwirkung durch Aneignung/Verheimlichung

Durch Aneignung oder Verheimlichung von Erbschaftssachen verwirkt der Erbe seine Ausschlagungsbefugnis (ZGB 571 II); dies als Strafe für ein gesetzlich missbilligtes Verhalten. Voraussetzungen sind: Kenntnis... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Verwirkung durch Einmischung

Durch Einmischung in Erbschaftsangelegenheiten während der Ausschlagungsfrist wird das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen verwirkt (ZGB 571 Abs. 2). Eine solche Einmischung liegt vor, wenn die Handlung... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Verwirkung des Ausschlagungsrechts: Übersicht

Bei vorliegen folgender Tatbestände wird das Recht des Erben, eine Erbschaft auszuschlagen, verwirkt: Einmischung in Erbschaftsangelegenheiten Aneignung / Verheimlichung von Erbschaftssachen Unbenutzter Zeitablauf Explizite Annahmeerklärung... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungsfrist

Rechtsnatur Bei der Ausschlagungsfrist (ZGB 567 I) handelt es sich um eine sog. Verwirkungsfrist. Sie kann als solche weder gehemmt (OR 134) noch unterbrochen (OR... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungs-Protokoll

Inhalt und Beweiskraft Die Behörde muss über die Ausschlagungserklärung Protokoll führen (ZGB 570). Dieses schafft Beweis (ZGB 9) über Abgabe und Zeitpunkt des Begehrens (vgl.... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungserklärung (Form, Inhalt, Adressat)

Inhalt Als sog. Gestaltungserklärung muss die Ausschlagungserklärung unmissverständlich sein, d.h. der Ausschlagungswille muss klar zum Ausdruck kommen. Die Erklärung ist bedingungsfeindlich. Sie hat vorbehaltlos und... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Umfang der Ausschlagung

In der Regel betrifft die Ausschlagung die ganze Erbschaft. Die Zulässigkeit einer teilweisen, d.h. partiellen Ausschlagung im Sinne einer Ausschlagung einer Erbschaftsquote (Erbschaftsanteil) ist in... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Zwingendes Recht

Das Ausschlagungsrecht ist zwingender Natur, d.h. der Erblasser kann das Ausschlagungsrecht nicht rechtsgültig ausschliessen der Erbe kann nicht rechtsgültig im Voraus auf sein Ausschlagungsrecht verzichten.... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungsberechtigte Personen

Berechtigt, die Ausschlagung zu erklären, sind gesetzliche Erben (ZGB 457 ff.) eingesetzte Erben (ZGB 483) » Weitere Informationen: gesetzliche und eingesetzte Erben Gemeinwesen Das Gemeinwesen... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Wirkung der Ausschlagung

Die Abgabe der Ausschlagungserklärung gegenüber der zuständigen Behörde bewirkt unmittelbar den Wegfall der Erbeneigenschaft des Ausschlagenden; der Ausschlagende wird so gestellt, als wenn er vorverstorben... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Ausschlagungs-Motive

Für eine Erbschaftsausschlagung kommen diverse Motive in Frage. Hauptmotive sind in der Regel: vermutete Überschuldung einer Erbschaft gute finanzielle Verhältnisse des Ausschlagenden Distanzierung vom Erblasser... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Begriff

Begriff: Ausschlagung einer Erbschaft Ausschlagung bedeutet, durch Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde die Annahme einer Erbschaft (ZGB 566 I) oder die Annahme eines Vermächtnisses (ZGB... weiterlesen

Ausschlagung einer Erbschaft

Gesetzliche Grundlage

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB): Art. 566 ZGB: Ausschlagung Art. 567 ZGB: Befristung Art. 568 ZGB: Bei Inventaraufnahme Art. 569 ZGB: Übergang der Ausschlagungsbefugnis Art. 570 ZGB:... weiterlesen