Erscheinungsformen
Das Schweizerische Recht kennt folgende Erscheinungsformen: Nachweismakler nur Nachweis von Interessenten Vermittlungsmakler (auch „Abschlussmakler“) Nachweis eines Interessenten und angebahntes Geschäft zum Abschluss bringen Zuführungsmakler Zwischenstufe... weiterlesen