Qualitative und nationale Wirkung
Qualitative Wirkung Der Schutz der Immaterialgüter macht sie zu Exklusivrechten. Nationale Wirkung Geltungsbereich ist die Schweiz.... weiterlesen
Qualitative Wirkung Der Schutz der Immaterialgüter macht sie zu Exklusivrechten. Nationale Wirkung Geltungsbereich ist die Schweiz.... weiterlesen
Nicht geschützt sind folgende Schöpfungen: Technische Geisteswerke Entdeckungen, die Aufschluss über Naturschöpfungen geben, welche unabhängig vom Menschen Nicht zur Technik zählen: Anweisungen an den menschlichen... weiterlesen
Als geschützte Schöpfungen gelten: Technische Geisteswerke » Patentrecht Handlungsanleitungen für unmittelbare Anwendungen von Naturkräften Herstellung von Sachen Ästhetische Geisteswerke » Urheberrecht Unmittelbar sinnlich wahrnehmbare Schöpfungen... weiterlesen
Für die Identitätsprüfung ist das Eidg. Amt für das Handelsregister (EHRA) zuständig. Im Wesentlichen prüft es: Gesamteindruck Zeichenfolge Absolute Identität Aber Eindruck (Erinnerungsbild) eines durchschnittlich... weiterlesen
gemäss Weisung des Eidg. Amt für das Handelsregister für die Prüfung von Firmen und Namen vom 01.04.2009 Schreibweise der Firma Regeln betreffend Firmenidentität Uebersetzung von... weiterlesen
Agenda Personalstatut Kein Firmenschutz Personalstatut Für juristische Personen gilt grundsätzlich das Personalstatut (des Herkunftslandes). Hat die ausländische juristische Person in der Schweiz eine Zweigniederlassung, die... weiterlesen
Agenda Firmenschutz Firmenverletzung Firmenschutz Die Firma geniesst den Schutz folgender Aspekte: Schutz des Persönlichkeitsrechts Rechtsgrundlage: ZGB 29 wie eine physische Personen Firmenschutz Rechtsgrundlage: OR 956... weiterlesen
Alle Verfügungen der kantonalen Handelsregisterämter nach HRVo 165 können angefochten werden. Dazu zählen auch Verfügungen betreffend Gebühren, Ordnungsbussen und Rückerstattung von Auslagen und Kosten.... weiterlesen
Die Verwendung der Identifikationsnummer ist beschränkt auf die (elektronische) Registerführung (OR 936a) aus dogmatischen und anderen Gründen für die Rechtsträger im Geschäftsverkehr nicht vorgeschrieben, aber... weiterlesen
Mit der am 01.01.2008 in Kraft getretenen kleinen Revision des Firmenrechts wurde die sog. Firmengebrauchspflicht (OR 954a) eingeführt: Die Firma gemäss HR muss vollständig und... weiterlesen
Enseignes (auch Ensignes) sind Bezeichnungen zB des Geschäftslokals von Geschäftsbezeichnungen. Da Ensignes sich nicht bewährten oder missverständlich benutzt wurden, verzichtete der Bundesrat als Verordnungsgeber bei... weiterlesen
Schweizerische Gesellschaft, schweizerische Zweigniederlassung Anforderungen an die Firmenbildung: Führung der gleichen Firma wie für die Hauptniederlassung Fakultative Möglichkeit für Zusätze, sofern und soweit sich diese... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung „Genossenschaft“ oder Abkürzung „GEN“ Zusatz / Beispiele „… Genossenschaft …“ „Genossenschaft für …“ „… GEN …“... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung „GmbH“, ausgeschrieben oder mit Kürzel. Zusatz / Beispiele „… GmbH“ „GmbH …“... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung „AG“, ausgeschrieben oder mit Kürzel Bei Personenfirmen darf das Kürzel „AG“ nicht vorangestellt werden, da es sonst zu... weiterlesen
Firmenbildung: Personen- oder Sachfirma bzw. Kombination Gesellschaftsbezeichnung (ausgeschrieben: „Kollektivgesellschaft“, „Kommanditgesellschaft“, „Kommanditaktiengesellschaft“, oder mit Kürzel: „KLG“, „KMG“, „KMAG“) Übergangsrecht Für KLG und KMG nach altem Firmenrecht... weiterlesen
Der Einzelunternehmen führt 2 Namen: Die Firma für den Handels- oder Dienstleistungsverkehr Den bürgerlichen Namen für den übrigen Rechtsverkehr Weiterführende Informationen einzel-firma.ch... weiterlesen
Agenda Einzelunternehmen (Einzelfirma, Einzelkaufmann) KLG, KMG, KMAG AG GmbH Genossenschaft Zweigniederlassung Enseignes und Geschäftsbezeichnungen... weiterlesen
Agenda Interesse der Unternehmen selber Interesse des Publikums Interesse der im HR eingetragenen Unternehmen Im Interessenausgleich zwischen Firmenfreiheit und Firmenstrenge gibt es verschiedene interessierte Kreise:... weiterlesen
Zum Schutze öffentlicher Interessen besteht eine Bewilligungspflicht für: Nationale Bezeichnungen Territoriale Bezeichnungen Regionale Bezeichnungen. Weiterführende Informationen OR 944 Abs. 1 HRegV 116a. Weisung des Eidg.... weiterlesen