Namensänderung
Gesetzliche Grundlage ZGB 30 ZGB 30a ZGB 30 2. Namensänderung a. Im Allgemeinen 1 Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 30 ZGB 30a ZGB 30 2. Namensänderung a. Im Allgemeinen 1 Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens... weiterlesen
Namenserwerb Der Namenserwerb beschlägt insbesondere folgende Erwerbsvarianten Familienname Vorname Familienname des Ehegatten Adelstitel Pseudonym Erwerb Familienname Das Kind verheirateter Eltern erhält, wenn die Eltern verschiedene Namen tragen,... weiterlesen
Namensziele Das Ziel jeden Namens ist die Individualisierung einer Person. Namensarten Die einzelnen Namensarten und ihre Bedeutung: Ziviler Name Abstammung Pseudonym = nicht amtlicher Name... weiterlesen
Gesetzestexte ZGB 29 – 30a ZGB 160 ZGB 270 – 270b Gesetzestexte Art. 29 ZGB III. Recht auf den Namen 1. Namensschutz 1 Wird jemandem die... weiterlesen
Firma Name eines kaufmännischen Unternehmens Handelsname oft eine Abkürzung der Firma Marken Kennzeichen eines Produktes. Berührungspunkte gibt es meistens auch mit dem wettbewerbsrechtlichen Schutz. Weiterführende... weiterlesen
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es sich bei der Einbürgerung um ein kompliziertes Verfahren handelt, das alle drei Gemeinwesen betrifft. Es geht nicht nur um... weiterlesen
Allgemeines Massgebend ist Art. 51 BüG, welcher auf die allgemeinen Bestimmungen der Bundesrechtspflege verweist. Ordentliche Einbürgerungen Anfechtung kantonaler und kommunaler Verfügungen Bei Verfügungen, welche die... weiterlesen
Verlust des Schweizerbürgerrechts von Gesetzes wegen Das Schweizer Bürgerrecht geht verloren, wenn das Kindesverhältnis zum schweizerischen Elternteil verloren geht, wenn ein unmündiger Schweizer Bürger oder... weiterlesen
Im erleichterten Verfahren können folgende Personen eingebürgert werden: Der Ehegatte eines Schweizers, wenn er gesamthaft fünf Jahre und mindestens seit einem Jahr vor dem Gesuch... weiterlesen
Nebst des Wohnsitzerfordernisses wird in der Schweiz verlangt, dass der Gesuchssteller zur Einbürgerung geeignet ist (Art. 14 BüG). D.h. das er insbesondere: in die schweizerischen... weiterlesen
Die Einbürgerungsbewilligung des Bundes ist Voraussetzung für die eigentliche Einbürgerung in einem Kanton und in einer Gemeinde (Art. 12 BüG). Der Bund muss feststellen, ob... weiterlesen
Das schweizerische Bürgerrecht kann im ordentlichen Verfahren (Einbürgerungs-verfahren) oder in einem erleichterten Verfahren erlangt werden. Ordentliche Einbürgerung Die ordentliche Einbürgerung erfolgt in zwei Stufen: Erstens... weiterlesen
Hier finden Sie folgende Informationen zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Einbürgerung: Arten von Einbürgerungen Ordentliche Einbürgerung Eignung für Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung... weiterlesen
Von Gesetzes wegen kann das schweizerische Bürgerrecht durch Abstammung oder Adoption erworben werden. Durch Abstammung Das Kind verheirateter Eltern ist von Geburt an Schweizer Bürger(in),... weiterlesen
Rechte der Schweizer Bürger Der Schweizer hat folgende Rechte: politische Rechte (Stimm- und Wahlrecht) diplomatischer Schutz im Ausland Niederlassungsfreiheit Recht, immer wieder in die Schweiz... weiterlesen
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in folgenden Erlassen: Bundesverfassung (Art. 37 und 38 BV) Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des schweizerischen Bürgerrechts (BüG) Kantonale und... weiterlesen
Die Schweizerische Staatsbürgerschaft kann erworben werden durch: Abstammung Adoption Einbürgerungsverfahren Mit dem Erwerb des Schweizerischen Bürgerrechts sind verschiedene Rechte und Pflichten verbunden. Alle Schweizer und... weiterlesen