Einleitung zur Grundlast
Grundlasten verpflichten den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung (zu einem Tun – im Gegensatz zum Dulden oder Unterlassen bei Dienstbarkeiten). Der Eigentümer... weiterlesen
Grundlasten verpflichten den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu einer Leistung (zu einem Tun – im Gegensatz zum Dulden oder Unterlassen bei Dienstbarkeiten). Der Eigentümer... weiterlesen