Literatur
BODMER RUDOLF, Rechtsverhältnisse an Bestandteil und Zugehör insbesondere im Hinblick auf Dritte, Diss. Zürich 1952. KAUFMANN OTTO K., Die Zugehör, ZBGR 34/1953, S. 75 ff.... weiterlesen
BODMER RUDOLF, Rechtsverhältnisse an Bestandteil und Zugehör insbesondere im Hinblick auf Dritte, Diss. Zürich 1952. KAUFMANN OTTO K., Die Zugehör, ZBGR 34/1953, S. 75 ff.... weiterlesen
BRÄM BEAT, Gemeinschaftlicher Erwerb durch Ehegatten, in: Jürg Schmid (Hrsg.), Der Grundstückkauf, Zürich 2010,375 ff. ENGELBERGER-KOLLER URSULA, Auflösung des gemeinschaftlichen Eigentums, in: AnwR 8/2012, 359... weiterlesen
Donauer Daniel: Der Verwalter im schweizerischen Stockwerkeigentumsrecht Zürich 2019 366 Seiten Schulthess Verlag ISBN 978-3-7255-7970-9 CHF 88.00 Buchart Buch (Kartoniert, Paperback) Inhalt / Rezension Das... weiterlesen
BESSENICH BALTHASAR, Etwas Praktisches zur Ehegattengesellschaft und zum gemeinsamen Eigentum im Allgemeinen, in: Jusletter 14. Januar 2013. BISANG RAYMOND L., Die Zwangsverwertung von Anteilen an... weiterlesen
Da Gesamthandschaften grundsätzlich keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen (vorbehalten die spez. Quasipersönlichkeit von Kollektivgesellschaften (KLG) und Kommanditgesellschaften (KMG)), sind sie keine Steuersubjekte. Diese Ausgangslage löst folgende... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit eingeschränkte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten: Betreibung Grundsatz Gesamthandschaften sind wegen fehlender Rechts- und Prozessfähigkeit grundsätzlich nicht betreibungsfähig Der Gläubiger hat... weiterlesen
Da der Gesamthandschaft die Rechtspersönlichkeit fehlt, geht ihr auch grundsätzlich die Parteifähigkeit ab. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinschaft im Prozessfalle nicht selber klagen... weiterlesen
Weil der Gesetzgeber die auf persönlichem Verhältnis aufbauende Gesamthandgemeinschaft auf Dauer schützen und erhalten wollte, ist es den Mitgliedern der Gemeinschaft grundsätzlich verwehrt, die Teilung... weiterlesen
Für Gesamthandschaften gelten folgende Haftungsprinzipien: Externe Haftung Haftung für Schulden der Gemeinschaft Grundsätze Gesamthandschaften können sich infolge ihrer fehlenden Rechtsfähigkeit weder verpflichten, noch Schulden eingehen... weiterlesen
Die Überführung des einen Gesamthandverhältnisses unter Beibehaltung des Mitgliederbestandes in ein anderes, führt meistens nicht zu einer Eigentumsübertragung, sind doch die identischen Personen gesamthänderisch am... weiterlesen
Die Gesamthandgemeinschaft trifft ihre Entscheidungen grundsätzlich einvernehmlich, d.h. einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip ist aber nur subsidiär: Sofern und soweit abweichende Regelungen oder Bedürfnisse bestehen, gilt folgendes:... weiterlesen
Anfänglich diente die Anlegung der Flurwege im Allgemeinen der Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und im Besonderen dem Übergang vom System des Flurzwanges (Dreifelderwirtschaft) zur individuellen Bodennutzung.... weiterlesen
LIBOR: Aus per Ende 2021. Alternativen? Was ist LIBOR? „London Interbank Offered Rate („Londoner Interbanken-Angebotszins“; Abkürzung: Libor oder LIBOR) ist ein in London an allen Bankarbeitstagen unter bestimmten Bedingungen ermittelter Referenzzinssatz,... weiterlesen
Keine Entschädigung aus Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche trotz gewisser materieller Immissionen In einem zuvor als Schule genutzten Gebäude auf der gegenüberliegenden Strassenseite der Liegenschaft der Beschwerdeführer... weiterlesen
ZGB 712g Abs. 1 i.V.m. ZGB 647d Abs. 1; ZGB 712m Abs. 2 i.V.m. ZGB 67 Abs. 2 Das Bundesgericht hatte im Rechtsmittelverfahren 5A_314/2018 zu... weiterlesen
Koller Alfred: Der Grundstückkauf 3. Auflage Bern 2017 646 Seiten Stämpfli Verlag CHF 210.00 ISBN 978-3-7272-3382-1 Buchart Buch (gebunden) Inhalt / Rezension Das nun in... weiterlesen
OR 368 – Änderung der Rechtsprechung Einleitung Im Streitfall 4A_71/2018 hatte das Schweizerische Bundesgericht Gelegenheit, sich erneut mit der Frage, ob der Nachbesserungsanspruch des Stockwerkeigentümers... weiterlesen
Ob die Stockwerkeigentümergemeinschaft (StWEG) ihren Mitgliedern verbieten darf, die Wohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb anzubieten, hängt von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ab. Bei einem... weiterlesen
OR 160 Abs. 3 und OR 161 Abs. 1 – Konventionalstrafe / Wandelpön Nach vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek berechnete die Bank ihrem Kunden die vereinbarte... weiterlesen
ZPO 43 Zum Institut der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung Die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung ist ein in der Praxis entwickelter, als Wertpapier verbriefter Anleihenstitel, welcher durch die... weiterlesen