Dienstbarkeit

Teilung eines Grundstücks

Gemäss ZGB 743 besteht die Dienstbarkeit bei einer Teilung des Grundstücks für alle Teile weiter (vgl. auch ZGB 743 Abs. 1). Die Dienstbarkeit der Teile... weiterlesen

Dienstbarkeit

Verlegung der Belastung

Haben sich die Verhältnisse verändert und ist daher die Belastungsstelle anzupassen, finden die Regeln von ZGB 742 Anwendung: Grundsatz Für die Verlegung einer Dienstbarkeit wird... weiterlesen

Dienstbarkeit

Gesetzliche Grundlage

ZGB 742 – ZGB 743 (ZGB 744 wurde per 01.01.2012 aufgehoben)   Art. 742 ZGB III. Verlegung der Belastung 1 Wird durch die Ausübung der... weiterlesen

Dienstbarkeit

Haftung

Vertragliche Haftung Die vertragliche Haftung kann verschiedenen Ursprungs sein: Verpflichtung, den Dienstbarkeitsvertrag durch grundbuchlichen Vollzug zu erfüllen Anspruch aus Haftung des Grundeigentümers nach ZGB 679... weiterlesen