Baubewilligung in Zweitwohnungsgemeinden nur noch für Erstwohnungen
BV 5 Abs. 3 und BV 75b BV; ZWG 6 und 14 Sachverhalt Der Gemeinderat von Bagnes A. bewilligte am 28.12.2012 den Bau von zwei... weiterlesen
BV 5 Abs. 3 und BV 75b BV; ZWG 6 und 14 Sachverhalt Der Gemeinderat von Bagnes A. bewilligte am 28.12.2012 den Bau von zwei... weiterlesen
gemeinschaftliches Eigentum, mit Verfügungsmacht über einen Anteil Weiterführende Informationen Unterschiede Miteigentum / Gesamteigentum... weiterlesen
Klare Beteiligungsverhältnisse nach Quoten Fungibilisierungsmöglichkeit für den Anteil am Gesamthandobjekt (Belastung, Verpfändung, Veräusserung) Klare (gesetzliche) Rechte und Pflichten Weiterführende Informationen Unterschiede Miteigentum / Gesamteigentum Einschränkungen... weiterlesen
Das Miteigentum ist derjenige Typus gemeinschaftlichen Eigentums an einer Sache oder an einem Grundstück, bei welchem jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist und seinen Anteil verpfänden, veräussern... weiterlesen
Einzelobjekte Es geht um eine einzelne Liegenschaft, die als Bestandesobjekt dauernd im Vermögen des Grundeigentümers verbleibt oder möglicherweise auch zur Veräusserung ansteht. Immobilienpaket 2 oder... weiterlesen
Einflussnahme auf die Verteilung des „Familienvermögens“ mit den Motiven: Eigene Interessen: Beschwernis von Liegenschaftenbetrieb und Unterhalt Dezentrale Lage / fehlende Rollstuhlgängigkeit bzw. zu viele Geschosse... weiterlesen
Immobilienkauf = entgeltlicher Erwerb einer Immobilie Schenkung einer Immobilie = unentgeltliche Übertragung einer Immobilie (ohne Gegenleistung des Erwerbers und ohne Anrechnungspflicht bei seiner allf. Erbenstellung)... weiterlesen
Bei der Grundstückverwertung gibt es verschiedene Motiv-Grundlagen. Jedem Gläubiger, ob Anspruchsberechtigter einer gesicherten oder ungesicherten Forderung, dient die Grundstücksverwertung der Deckung einer fälligen Forderung. Weiterführende Informationen Pfändung ... weiterlesen
Die Grundstücksverwertung kann folgende Funktionen haben: Spezialexekution Grundstückverwertung aufgrund einer Betreibung auf Pfändung BETREIBUNG Grundstückverwertung aufgrund einer Betreibung auf Pfandverwertung BETREIBUNG Grundstückverwertung aufgrund einer Spezialliquidation (nach Konkurseinstellung... weiterlesen
Mobilisierungsfunktion Fungibilisierung des Bodenwertes Schuldbrief (Gült) Sicherungsfunktion Forderungssicherung Grundpfandverschreibung Schuldbrief (Gült) Kapitalanlagefunktion Langfristige, verzinsliche Vermögensanlage Schuldbrief (Gült) Weiterführende Informationen Sicherheiten ( ) = Charakterisierung der... weiterlesen
In der Schweiz sind Grundpfandrechte sehr verbreitet. Die Schweiz zählt zu den Ländern mit der grössten Hypothekarverschuldung der Welt. Die hohe Hypothekarverschuldung ist auf die... weiterlesen
Das Grundpfandrecht (auch: Hypothek) beinhaltet das Recht des Grundpfandgläubigers, unter bestimmten Voraussetzungen dem Grundpfandschuldner das Grundstück zu entziehen und verwerten zu lassen. Hypothek bedeutet im Griechischen „Unterpfand“. Synonyme Hypothek Hypothekarverhältnis Hypothekarkredit Hypothekardarlehen Immobilienfinanzierung Hausfinanzierung Übersetzungen Französisch: hypothèque Italienisch:... weiterlesen
Sicherstellung einer länger dauernden, vom jeweiligen Eigentümer zu erbringenden Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung... weiterlesen
Begründung einer an das Grundstück gebundene Leistungspflicht... weiterlesen
Die Grundlast ist eine Grundstücksbelastung, die zu einer Leistung, d.h. Natural-, Geld- oder Arbeitsleistung, verpflichtet, für deren Erfüllung ausschliesslich das Grundstück und nicht das übrige Vermögen des Grundeigentümers... weiterlesen
Dem Grundbuch kommt folgende Funktion zu: Publizitätssystem Unsere Rechtsordnung kennt nachgenannte weitere Publizitätssysteme: Besitz Besitz ist regelmässig das Publizitätsmittel für bewegliche Sachen (Fahrnis) Weitere Register Schiffsregister Luftfahrzeugbuch Weiterführende Informationen Fahrnisverschreibung ... weiterlesen
Die Motive des Erfinders des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), Eugen Huber, bzw. des Gesetzgebers waren: Verwirklichung eines rechtssicheren Grundstücksverkehr Möglichkeit zur Refinanzierung des Grundstückserwerbs und der... weiterlesen
Nicht Personen-, aber Quotenanonymität Keine fixen Beteiligungsquoten, weil die Gesamthandschaft in casu kein statisches Beteiligungsverhältnis ist Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
gemeinschaftliches Eigentum ohne externe Bekanntgabe der Beteiligungsquote Weiterführende Informationen Unterschiede Gesamteigentum / Miteigentum... weiterlesen
Gesamteigentum = Das Gesamteigentum ist gemeinschaftliches Eigentum, bei welchem unter den Beteiligten eine bestimmtes Gemeinschaftsverhältnis (numerus clausus) besteht und dieses nur durch die bzw. in der Gemeinschaft ausgeübt wird.... weiterlesen