Einflussnahme auf die Verteilung des „Familienvermögens“ mit den Motiven:
- Eigene Interessen:
- Beschwernis von Liegenschaftenbetrieb und Unterhalt
- Dezentrale Lage / fehlende Rollstuhlgängigkeit bzw. zu viele Geschosse
- Unternutzung (Eigenmietwertbelastung)
- Zuweisung an die Wunsch-Person
- Einflussnahme auf den Anrechnungswert
- Entzug der Spekulation
- Interessen des Erwerbers:
- Lebzeitige Weitergabe an Nachkommen, weil diese so sich und ihren Kindern, d.h. den Enkelkindern des Veräusserers, eine bessere Lebensgrundlage schaffen können.
- Sicherstellung des Erwerbs durch die Wunschperson; Streitpunkt bildet dann allenfalls nur noch der Anrechnungswert.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Denkbar sind auch subjektive Motive des Hauseigentümers, die Dritten weder in den Sinn kommen würden noch für diese nachvollziehbar sind.