Rechte des Eigentümers
Der Eigentümer hat von Gesetzes wegen (ZGB 759 ff.) verschieden Aufsichts- und Sicherstellungsbehelfe: Aufsicht Sicherstellung Sicherstellung allgemein Sicherstellung b/Schenkung + gesetzlicher Nutzniessung Nichtleistung der Sicherheit... weiterlesen