Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Stockwerkeigentum / Eigentu...
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

StWE-Kauf / StWE-Verkauf und Steuern

Veräusserungen von Stockwerkeigentumsanteilen unterliegen denselben Steuern wie andere Grundstücksgeschäfte. Es wird eine Grundstückgewinnsteuer erhoben und es fallen Handänderungs- und Grundbuchgebühren an. Es handelt sich dabei... weiterlesen

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Stockwerkeigentum / Eigentu...
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Erneuerungsfonds und Steuern

Einkommenssteuer und Erneuerungsfonds Einlagen in den Erneuerungsfonds sind in den meisten Kantonen und im Bund abzugsfähig. Voraussetzung ist jedoch im Allgemeinen, dass die Fondseinlagen ausschliesslich[1]... weiterlesen

Sachenrecht / Immobilien

Gerichtliche Absetzung des StWEG-Verwalters

Verfahrensnatur. Novenrecht. Früheres Absetzungsverfahren Die vom Gericht zu beurteilenden dogmatischen Eckdaten der gerichtlichen Absetzung eines Stockwerkeigentums-Verwalters im konkreten Fall ergaben folgendes: Rechtsnatur des Verfahrens (untypisches)... weiterlesen

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Immobilienerwerb durch Ausl...
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

Nutzungskontrolle

Die Feststellung der Nichtbewilligungsbedürftigkeit des Grundstückserwerbs einer Hauptwohnung wird in der Regel mit der Auflage verbunden, dass die tatsächliche Benützung der „Wohnung“ (StWE-Wohnung, EFH, Teil... weiterlesen

Sachenrecht / Immobilien

Auslegung eines Autoabstellplatzes

ZGB 738 Abs. 1 Lautet die Dienstbarkeit zugunsten eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks, steht die Ausübungsbefugnis in der Regel den einzelnen Stockwerkeigentümern und nicht der... weiterlesen

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Dienstbarkeit
Dienstbarkeit

Dienstbarkeits-Services

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie gerne in Ihren Dienstbarkeitsanliegen wie Dienstbarkeits-Errichtung, -Ausübung, -Auslegung, -Änderung, -Verlegung, -Übertragung, -Belastung und –Untergang sowie einer allf. Besteuerung Unterstützen können... weiterlesen

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Dienstbarkeit
Dienstbarkeit

Dienstbarkeits-Check

Tipp: Lassen Sie die Dienstbarkeit bei Begründung, bei veränderten Verhältnissen, namentlich vor Gewärtigung einer Mehrbelastung, und bei dahingefallenem Interesse prüfen! Dienstbarkeitsbeteiligte vernachlässigen oft den Zeitenlauf,... weiterlesen