Pfandwerteübertragung an Staat (SchKG 230a III)
Verlangt kein Pfandgläubiger die Spezialliquidation (SchKG 230a Abs. 2), so werden die Pfandwerte unter bestimmten Voraussetzungen auf den Staat übertragen (SchKG 230a Abs. 3): Anwendungsvoraussetzungen... weiterlesen