Typenfixierung
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt hinsichtlich Typenfixierung vor: inhaltliche Ausgestaltungsmöglichkeit Einschränkte Inhaltsfreiheit Begrenzung der im Rechtsverkehr verwendbaren Institute Weitgehend zwingende Festlegung des Inhalts Freie Inhaltsgestaltung... weiterlesen