Pacht
Das Pachtverhältnis über eine Immobilie kann zur Verstärkung im Grundbuch vorgemerkt werden. Die Einzelheiten sind: Definition Pachtvertrags-Vormerkung Gesetzliche Grundlage OR 290 lit. c Vertrag (Rechtsverhältnis)... weiterlesen
Das Pachtverhältnis über eine Immobilie kann zur Verstärkung im Grundbuch vorgemerkt werden. Die Einzelheiten sind: Definition Pachtvertrags-Vormerkung Gesetzliche Grundlage OR 290 lit. c Vertrag (Rechtsverhältnis)... weiterlesen
Das klassische und meistangewandte vormerkbare persönliche Recht ist die Mietvertragsvormerkung. Sie charakterisiert sich durch folgende Aspekte: Definition Mietvertrags-Vormerkung Gesetzliche Grundlage OR 261b Vertrag (Rechtsverhältnis) Immobilien-Mietvertrag... weiterlesen
Es kann für den Schenker wesentlich sein, dass er im Falle des Vorversterbens des Beschenkten das Grundstück zurückerhält. Das betreffende Recht ist im Grundbuch vorzumerken,... weiterlesen
Die Rechtsverhältnisse von Kaufs-, Vorkaufs- und Rückkaufsrecht charakterisieren sich wie folgt: Kaufsrecht Vorkaufsrecht Rückkaufsrecht Kaufsrecht Definition Verpflichtung des Eigentümers eines Grundstücks, dieses dem Kaufberechtigten auf... weiterlesen
Vormerkung im Grundbuch Löschung im Grundbuch Vormerkung im Grundbuch Die „Vormerkung“ im Grundbuch erfordert für deren Vollzug dreierlei: Rechtsgrundausweis (Grundbuchbeleg) = Rechtsgrundverhältnis Persönliches Rechtsverhältnis oder... weiterlesen
Zu den Vormerkungswirkungen ist zu erwähnen: Wirkung im Allgemeinen Realobligation Verstärkung des persönlichen Rechts oder Rechtsverhältnisses durch die Vormerkung insofern, als der jeweilige Eigentümer des... weiterlesen
In einem Bundesgesetz vorgesehen sind u.a. folgende persönliche in Betracht kommen: Liste vormerkbarer Rechte bzw. Rechtsverhältnisse Persönliche Rechte / Rechtsverhältnisse Gesetzesartikel Links Kaufs-, Vorkaufs-, Rückkaufsrecht... weiterlesen
Bei den Vormerkungsvoraussetzungen gilt folgendes: Vormerkungs-Grundlagen Keine Regelung der Vormerkungsvoraussetzungen im Gesetz Vormerkbar sind bei den persönlichen Rechten: gesetzlich vorgesehene Rechte bestimmter Art persönliche, obligatorische... weiterlesen
Im Grundbuch sind nur persönliche Rechte vormerkbar, für welche ein Bundesgesetz die Vormerkung vorsieht (= Numerus clausus der vormerkbaren Rechte); eine Verordnung des Bundesrates ist... weiterlesen
Einleitung Sofern und soweit eine gesetzliche Grundlage dafür besteht, können bestimmte, vom Gesetzgeber auf Gesetzesstufe festgelegte „persönliche Rechte“ (Rechtsverhältnisse) im Grundbuch vorgemerkt werden. Vorab sind... weiterlesen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) kennt drei Arten von Vormerkungen. Vormerkungsfähig sind: Persönliche Rechte (ZGB 959) PERSÖNLICHE RECHTE Verfügungsbeschränkung (ZGB 960) VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNGEN Vorläufige Eintragung (ZGB 961)... weiterlesen
Die Vormerkung ist im Grundbuch regelmässig anzutreffen, die Vormerkung persönlicher Rechte mehr, die Verfügungsbeschränkung hin und wieder und die vorläufige Eintragung selten. Weiterführende Informationen Arten... weiterlesen
Ziele Die Vormerkungsziele sind je nach Vormerkungsart unterschiedlich: Persönliche Rechte (ZGB 959) Verstärkung obligatorischer persönlicher Rechte Realobligatorische Verknüpfung des vorgemerkten Rechts bzw. Rechtsverhältnisses mit dem... weiterlesen
Die Vormerkung ist eine „Vormerkung“ und keine „Eintragung“ oder „Anmerkung“. Im Grundbuchrecht werden die Einschreibungen ins Hauptbuch unterschieden in: Eintragungen Eigentum Grundstückkauf Dienstbarkeiten Dienstbarkeit Grundlasten... weiterlesen
Die Vormerkungen erzeugen keine dingliche Wirkung, ganz im Unterschied zu den Eintragungen: Sie verschaffen nur einem Rechtsverhältnis quasi-dingliche Wirkung, welches noch nicht oder überhaupt nicht... weiterlesen
Vormerkungen schaffen keine dinglichen Rechte; sie sichern aber die ihnen zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse gegenüber später begründeten Rechten. Die Charakteristika sind: Information Einschreibung der Vormerkung im... weiterlesen
Einleitung Die Rechtsnatur muss nach ihrer (Verstärkungs-)Wirkung und nach ihrer grundbuchtechnischen Einordnung bestimmt werden: Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur dogmatisch Rechtsnatur grundbuchtechnisch Weiterführende Informationen PERSÖNLICHE RECHTE-Wirkungen VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNGEN-Wirkungen... weiterlesen
Anmerkungen = Publizitätsmittel der Einschreibung eines tatsächlichen Verhältnisses im Grundbuch Weiterführende Informationen Begriff Anmerkung Dienstbarkeiten = Dingliches Gebrauchs- bzw. Nutzungsrecht (pos. Dienstbarkeit) oder Unterlassungspflicht (neg.... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen ZGB 959 (persönliche Rechte) ZGB 960 (Verfügungsbeschränkungen) ZGB 961 (vorläufige Eintragung) ZGB 961a (Eintragung nachgehender Rechte) Gesetzestexte Art. 959 ZGB 2. Vormerkungen a.... weiterlesen
Kurzdefinition Vormerkung = Einschreibung im Grundbuch mit quasi-dinglicher Wirkung Langdefinition Die Vormerkung ist eine Einschreibung im Grundbuch um das vorgemerkte Rechtsverhältnis gegenüber später begründeten dinglichen... weiterlesen