Steigerungsbedingungen
Ist das Verfahren nun so weit, dass das Grundstück versteigert werden kann, sind als Nächstes die Steigerungsbedingungen aufzustellen: Definition Steigerungsbedingungen = Dokument, welches die Art... weiterlesen
Ist das Verfahren nun so weit, dass das Grundstück versteigert werden kann, sind als Nächstes die Steigerungsbedingungen aufzustellen: Definition Steigerungsbedingungen = Dokument, welches die Art... weiterlesen
Nach Eintritt der Rechtskraft des Lastenverzeichnisses ist das Grundstück neu zu schätzen: Keine Abweichung von der Pfändungsschätzung = Bestätigung der Pfändungsschätzung Abweichung von der Pfändungsschätzung... weiterlesen
Die Wirkungen des bereinigten und rechtskräftigen Lastenverzeichnisses betreffen: LV-Rechtskraft Grundsatz Für die Verwertung in der hängigen Betreibung bildet das bereinigte und rechtskräftige Lastenverzeichnis eine wesentliche... weiterlesen
Geht es nicht um den im Lastenverzeichnis aufgeführten Anspruch, sondern um die Nichteinhaltung der Verfahrensvorschriften, so ist das Beschwerdeverfahren zu wählen Antragsteller Durch die Verfahrensverletzung... weiterlesen
Für die rechtzeitig erhobene Klage gilt folgendes: Antragsteller Rechtsansprecher oder Rechtsbestreiter Begehren Gerichtliche Beurteilung des strittigen Anspruchs Prozessverfahren im ordentlichen oder vereinfachten Prozess Abgrenzung Im... weiterlesen
Ist das Lastenverzeichnis um die Anmeldungen ergänzt: Mitteilung Eröffnung des ergänzten Lastenverzeichnisses an alle Beteiligten Bestreitungsfrist Das Betreibungsamt setzt allen Beteiligten eine Frist von 10... weiterlesen
Die richtige Erfüllung der Funktion des Lastenverzeichnisses setzt voraus, dass es auf rechtlich einwandfreier Grundlage besteht: LV-Bereinigung Anmeldung = reine Rechtsbehauptung des Ansprechers Abklärung der... weiterlesen
Nach der öffentlichen Aufforderung sind die gestützt darauf eingereichten Eingaben zu berücksichtigen und das Lastenverzeichnis entsprechend zu ergänzen (vgl. VZG 33): Anmeldung Der anmeldende Gläubiger... weiterlesen
Für die Erstellung des Lastenverzeichnisses gelten folgende Regeln: Grundlage Grundbuchauszug Beschaffung beim zuständigen Grundbuchamt, durch das Betreibungsamt, unmittelbar nach Mitteilung des Verwertungsbegehrens (vgl. SchKG 140... weiterlesen
Das Lastenverzeichnis (LV) ist das unabdingbare Hilfsmittel für die weiteren Verwertungshandlungen: LV-Funktion Klärung der auf dem Grundstück haftenden dinglichen und realobligatorischen Rechte bzw. Lasten Grundpfandrechte... weiterlesen
Zur Anmeldefrist gilt folgendes: Dauer 20 Tage Rechtsnatur Verwirkungsfrist trotz dessen ist sie eine verlänger- und wiederherstellbare (Eingabe-)Frist nach Fristablauf Grundsatz Keine Aufnahme von Lasten... weiterlesen
Berechtigten ist zu empfehlen, alle ihre Rechte zum Steigerungsgrundstück geltend zu machen, gleichgültig davon, ob eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht. Im Einzelnen ist folgendes... weiterlesen
Für die Steigerungspublikation gelten folgende Regeln: Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung mindestens 1 Monat vor der Grundstückssteigerung (vgl. SchKG 138 Abs. 1) Funktion Vorbereitung der Verwertung... weiterlesen
Einleitung Wurde die Verwertung nicht aufgeschoben, so hat das Betreibungsamt die erforderlichen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen: Steigerungspublikation Grundsatz Erlass der Steigerungspublikation in den amtlichen Publikationsorganen Ausnahme... weiterlesen
Einleitung Die öffentliche Versteigerung im Betreibungsverfahren ist immer eine Zwangsversteigerung: Begriff Verwertungsakt, bei dem jedermann (Dritte, Gläubiger, Schuldner etc.) zur Teilnahme an der Versteigerung berechtigt... weiterlesen
Mit dem Grundstück verpfändete oder gepfändete Zugehör wird zusammen verwertet: Gesonderte Zugehör-Verwertung Mit Zustimmung sämtlicher Beteiligten kann die Zugehör gesondert verwertet werden (vgl. VZG 27)... weiterlesen
Grundstück / Verfügungsbeschränkung Mietzinssperre / Pachtzinssperre Widerruf der Mietzinssperre Grundstück / Verfügungsbeschränkung Die Sicherungsmassnahme beim Pfändungs- bzw. Pfandverwertungsgegenstand eines Grundstücks ist: Vormerkung „Verfügungsbeschränkung“ im Grundbuch... weiterlesen
Grundsatz Grundstücke werden grundsätzlich durch das Betreibungsamt am Ort der belegenen Sache (Grundstück) oder am Ort, wo sein wertvollerer Teil liegt, verwertet (vgl. VZG 74... weiterlesen
Das Grundstück soll verwertet werden (vgl. SchKG 133 Abs. 1): frühestens einen Monat nach Eingang des Verwertungsbegehrens beim Betreibungsamt spätestens drei Monate nach Eingang des... weiterlesen
Legitimation Der Verwertungsantrag hat vom Pfandgläubiger, vom Pfandschuldner oder vom Dritteigentümer auszugehen. Zeitschranke Bei der Verwertung von Grundstücken unterliegt das Verwertungsbegehren folgender zeitlicher Schranke: frühestens... weiterlesen