Anmerkung

Grundlagen

ZGB 680 ZGB 962 SchlTzZGB 45 Art. 54 ff. der Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.132.1) Rechtsgrundlagen der Anmerkungstatbestände Jeweilige Bestimmungen des Bundesrechts Jeweilige Bestimmungen des kantonalen... weiterlesen

Anmerkung

Begriff

Kurzdefinition Anmerkung   =   Information der Grundbuchbenützer Langdefinition Die Anmerkung ist eine im Recht von Bundes oder Kantonen vorgesehene Einschreibung im Grundbuch über ein grundstückbezogenes, tatsächliches... weiterlesen

Anmerkung

ALLGEMEINES

Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Rechtsnatur allgemein Rechtsnatur grundbuchtechnisch Ziele, Motive, Funktion Verbreitung Bisherige Bedeutung Neue Informationsplattformen Anmerkungsgrundlagen Arten Anmerkungstatbestände... weiterlesen

Anmerkung

Einleitung zur Anmerkung

Achtung: Viele Immobilienkäufer und Grundpfandgläubiger nehmen die von Anmerkungen repräsentierten tatsächlichen Verhältnisse als Fakt hin und hinterfragen deren Reflexe auf die Werthaltigkeit des Grundstücks nicht,... weiterlesen

Vormerkungen

Einleitung zu den Vormerkungen

Vormerkungen sind Einschreibungen in eine entsprechend genannte Spalte im Grundbuch. Die Wirkungen der Vormerkungen lassen sich nicht allgemein umschreiben, weil verschiedene Arten von Vormerkungen verschiedene... weiterlesen

Sachenrecht / Immobilien

Baulandhortung

Die Verfügbarkeit von Bauland scheitert heute oft am Problem, dass Bauland am falschen Ort oder zur falschen Zeit zur Verfügung steht. So sind zum Beispiel... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

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Broschüre zu «Schweizerische Immobilien» Der Inhalt dieser Website wurde von den Autoren «Bürgi Nägeli Rechtsanwälte» bereits als Broschüre herausgegeben: Schweizerische Immobilien | bnlawyers.ch (Anmerkung: Der... weiterlesen

Schweizerische Immobilien

Bauland

Einleitung Wer ein Baugrundstück erwirbt, beabsichtigt in aller Regel, dieses zu überbauen und nach der Überbauung zu nutzen oder weiterzuverkaufen. Der Baulanderwerb ist mit zahlreichen... weiterlesen

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

Beschlussfähigkeit

Allgemeines Die Versammlung der Stockwerkeigentümer ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller Stockwerkeigentümer, die zugleich zur Hälfte anteilsberechtigt ist, anwesend sind. Stets müssen mindestens zwei Stockwerkeigentümer... weiterlesen