Grundlagen Miteigentum
Gesetzliche Grundlagen des Miteigentums ZGB 646 bis ZGB 651a: Art. 646 ZGB C. Gemeinschaftliches Eigentum I. Miteigentum 1. Verhältnis der Miteigentümer 1 Haben mehrere Personen... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen des Miteigentums ZGB 646 bis ZGB 651a: Art. 646 ZGB C. Gemeinschaftliches Eigentum I. Miteigentum 1. Verhältnis der Miteigentümer 1 Haben mehrere Personen... weiterlesen
Sowohl Miteigentümer als auch Gesamteigentümer bilden zusammen eine Rechtsgemeinschaft. Miteigentum Das Miteigentumsverhältnis kann sich als sachenrechtliches Institut nur auf Eigentum und Besitz der Gemeinschaftssache beziehen.... weiterlesen
Sachenrechtliche Miteigentumsvermutung Für den Erwerb von gemeinschaftlichem Eigentum ist ganz wesentlich, dass der Gesetzgeber mangels Publizität und Transparenz bei den Gesamthandschaften davon ausgeht, nicht jedermann... weiterlesen
Unterschiede von Miteigentum und Gesamteigentum Gegenstand Miteigentum Gesamteigentum Rechtsbeziehungen unter den Gesamthändern Keine persönliche Gebundenheit der Miteigentümer Persönliches Gemeinschaftsverhältnis (Gemeinschaft „zur gesamten Hand“) ZGB 646... weiterlesen
Merkmale des gemeinschaftlichen Eigentums ein Objekt mehrere Personen gleichwertige und ungeteilte Rechtszuständigkeit am Objekt Weiterführende Informationen Gesamteigentum Typen des gemeinschaftlichen Eigentums Gesamteigentum im weiteren Sinne... weiterlesen
Das Gemeinschaftliche Eigentum wird anhand folgender Agenda erläutert: Merkmale und Typen des gemeinschaftlichen Eigentums Unterschiede von Miteigentum / Gesamteigentum Schema gemeinschaftliches Eigentum Miteigentums-Vermutung Rechtsgemeinschaft der gemeinschaftlichen Eigentümer... weiterlesen
AEBI-MÜLLER REGINA E., Minderheitenschutz in der Stockwerkeigentümergemeinschaft, in: Aebi-Müller Regina E. et al. (Hrsg.), Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2011, Bern 2011, S. 19 ff. AMONN... weiterlesen
Alleineigentum = Eigentum an einer Sache oder an einem Grundstück, welches nur einer Person zusteht Miteigentum = Mehrere Gesamthänder halten ohne persönliche Gebundenheit der Beteiligten... weiterlesen
Gesetzliche Grundlagen des Gesamteigentums ZGB 652 – ZGB 654a: Art. 652 ZGB II. Gesamteigentum 1. Voraussetzung Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu... weiterlesen
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Beim Gesamteigentum wird unterschieden in „Gesamteigentum im weiteren Sinne“ (i.w.S.) und in „Gesamteigentum im engeren Sinne“ (i.e.S.). Gesamteigentum i.w.S. umfasst das Gesamteigentum i.e.S. und das... weiterlesen
Das Ausschliessliche Benützungsrecht charakterisiert sich wie folgt: Definition Das Ausschliessliche Benützungsrecht beinhaltet den Verzicht der StWEG auf die Nutzung eines gemeinschaftlichen Grundstücks- oder Gebäudeteils und... weiterlesen
Beim Sonderrecht zustehenden Räume ist folgendes zu beachten: Definition Das Sonderrecht ist das Kernrecht jeden Stockwerkeigentümers Gegenstand Das Sonderrecht hat aus in sich abgeschlossenen Räumen... weiterlesen
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Für den Eigentumserwerb, d.h. Vollzug des Grundstückkaufs durch Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer, bedarf es der Grundbuchanmeldung. Die Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer... weiterlesen
Das Formerfordernis der öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages (Verpflichtungsgeschäft) ist zwingend (Gültigkeitserfordernis). Weiterführende Informationen » Immobilienerwerb in der Schweiz... weiterlesen
Die Direkte Immobilienanlage ist für den Eigenbedarf das Übliche und für Kapitalanlageobjekte immer noch sehr beliebt. Der Trend geht aber in Richtung indirekte Immobilienanlage, sei... weiterlesen
Einleitung Investoren sollten sich u.a. intensiv und nachhaltig um die Portfolio-Optimierung und die Werterhaltung ihrer Immobilien kümmern. Vor allem private Investoren, aber auch professionelle Investoren,... weiterlesen
Einen Überblick zur Besteuerung von Immobilien bietet: » Immobilienbesteuerung: Steuerarten Als Besteuerungs-Anlässe sind vor allem die Folgenden anzuführen: Immobilien-Erwerb / Immobilien-Veräusserung Handänderungssteuer Nicht jeder Kanton... weiterlesen