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Merkmale des gemeinschaftlichen Eigentums
- ein Objekt
- mehrere Personen
- gleichwertige und ungeteilte Rechtszuständigkeit am Objekt
Typen des gemeinschaftlichen Eigentums
Gesamteigentum im weiteren Sinne (i.w.S.)
- Gesamteigentum im engeren Sinne (i.e.S.)
- Grundlage / Voraussetzung einer (vorgängigen) Personenverbindung
- Miteigentum
- = Erläuterungsgegenstand dieser Website
- Spezielle Arten des Miteigentums
- Stockwerkeigentum
- Unselbständiges Miteigentum (i.d.R. Anmerkungsparzellen für Zufahrtswege)
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